Nachdem eine Frau aus der Steiermark knapp acht Jahre lang circa 570.000 Euro von ihrem Arbeitgeber, einer Außenstelle der Lebenshilfe, abgezweigt und in den eigenen Hausbau gesteckt hatte, wurde sie am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu vier Jahren Haft verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.