Ab heute, 3. Oktober 2022, kann die Heizkostenunterstützung in der Abteilung Soziales und im Rathaus beantragt werden. Die Hilfe hat sich bewährt und ist heuer wichtiger denn je. Darum zahlt die Stadt auch einen eigenen Villach Bonus aus.
Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, um die Inflation etwas zu lindern. Für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich maximal über € 1100 netto verfügen, gibt es den großen Zuschuss von € 180. Jede weitere Person (auch Minderjährige), die im Haushalt leben, gib es einen Aufpreis von € 270. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei € 1.560. Für die 110-Euro-Kleinbeihilfe ist die Einkommensgrenze auf 1250 Euro (alleinstehend, alleinerziehend) bzw. 1730 Euro (Haushaltsgemeinschaft) festgelegt.
Für die 110-Euro-Kleinbeihilfe, für Alleinstehende oder Alleinerziehende, liegt die Einkommensgrenze bei € 1250 bzw. € 1730 Euro für Haushaltsgemeinschaften.
Villach Bonus und Kärnten Bonus
Aufgrund der aktuellen Preiserhöhung zahlt die Stadt Villach, Personen und Haushalten, mit geringem Einkommen, einen zeitlich befristeten Sozialzuschuss »Villach Bonus«, in Höhe von 120 Euro. Automatisch werden alle berücksichtigt, welche den »großen« Heizkostenzuschuss beanspruchen. Es muss kein extra Antrag erstellt werden. Eine weitere einmalige Zusatzförderung von € 200 erhalten alle Haushalte bzw. Personen mit geringem Einkommen (abhängend vom Haushaltseinkommen im Mai).
Die Abteilung Soziales ist neu in der Italiener Straße 7!