Im Dezember 2019 wurde der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher für Strafsachen in sämtlichen Anklagepunkten des Kindesmissbrauchs für schuldig gesprochen und zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Später wurde die Haft um zwei Monate reduziert. Bei seinen damaligen Opfern handelte es sich um zwei in den jeweiligen Tatzeiträumen unmündige Mädchen.
Wie nun öffentlich bestätigt wurde, befindet sich der Ex-Sportler wieder auf freiem Fuß. So sei er, nachdem ein psychologischer Sachverständiger in seiner Prognose-Begutachtung keine Einwände gehabt hatte, nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe aus der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau bedingt entlassen worden.
Sollte der Olympiasieger von 1984 in Los Angeles, der vier Jahre später in Seoul seinen Titel verteidigte, gegen Auflagen verstoßen oder erneut eine Straftat begehen, kann die eingeschränkte Entlassung widerrufen werden. In diesem Fall ginge es zurück ins Gefängnis, um die Reststrafe abzusitzen.