Rund 400 Nutztierrisse durch den Wolf wurden heuer beim Land Kärnten bestätigt, darüber hinaus werden 450 Tiere nach Wolfsangriffen vermisst. Es überrascht daher nicht, dass sich auch im Kärntner Wildschadensfonds die Auszahlungen aufgrund von Wolfsschäden drastisch erhöhen werden.
Die heutige Kuratoriumssitzung zeigt eine Vervierfachung der Wolfsschäden von 2021 auf 2022 und spiegelt damit die besorgniserregende Entwicklung wider, die wir heuer beobachten mussten.
Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber
Über 350.000 EUR standen im Wildschadensfonds heuer als Budget zur Verfügung für Schäden, die durch ganzjährig geschonte Tierarten verursacht werden. Das sind neben dem Wolf auch Bär, Fischotter und Biber. „Beschlossen wurden heute insgesamt Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden in der Höhe von rund 200.000 EUR und für Fischotterschäden in der Höhe von 120.000 EUR“, informiert Gruber. Die restlichen Mittel teilen sich auf Schäden durch Biber (14.000 EUR) und Bär (4.500 EUR) auf.
Senkung des Schutzstatus
Das gesamte Budget stammt auch heuer wieder aus Jagd- und Agrarmitteln und wurde seit Einrichtung des Fonds von LR Gruber laufend aufgestockt. Der Naturschutz beteiligt sich nach wie vor nicht an den Entschädigungszahlungen, „obwohl es sich um geschonte Tierarten handelt, deren Schäden Landwirtschaft und Jägerschaft kaum bis gar nicht verhindern können“, betont Landesrat Gruber. Er richtet daher nochmals den dringenden Appell an das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler, bei der morgigen Sitzung zur Berner Konvention dem Antrag der Schweiz auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs zuzustimmen.