Die Preissteigerungen im Jahr 2022 waren für alle eine Herausforderung. Um die Belastungen zu mindern, wurden von der Bundesregierung unterschiedliche Bonus- und Entlastungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Im Januar 2023 werden die Entlastungen weitergeführt.
Um den Teuerungen entgegenzuwirken, wurden bereits in diesem Jahr zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Die Entlastungen werden auch 2023 fortgesetzt. Sie reichen von Absenkung der Steuerlast bis zur Pensionserhöhung.
Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer
Durch die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer wird der Nettobetrag steigen. Die zweite Stufe wurde im Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent reduziert, im Juli 2023 folgt die dritte Stufe, die von 42 auf 41 Prozent sinkt. Dadurch erhalten Arbeitnehmer und Pensionisten mehr Geld. Genauere Informationen bietet Ihnen die Wirtschaftskammer.
Zudem wird die Körperschaftsteuer im Jahr 2023 von 25 auf 24 Prozent reduziert. Um die Unternehmen zu entlasten, wird der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent angehoben.
Abschaffung der kalten Progression
Im Januar 2023 wird die kalte Progression abgeschafft. Dies umfasst Anpassungen des Einkommensteuertarifs an die Inflation.
Als kalte Progression wird die versteckte Steuererhöhung bezeichnet.
WKO
Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag
Ein einmaliger Teuerungsabsetzbetrag in der Höhe von 500 EUR wurde für das Jahr 2022 eingeführt. Bei einem Einkommen zwischen 1.200 und 1.800 EUR werden die 500 EUR voll berücksichtigt. Anfang 2023 muss der Teuerungsabsetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung aktiv beantragt werden.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus wurde im Juli 2022 erhöht. Der Kindermehrbetrag wurde ebenfalls im Jahr 2022 von 250 EUR auf 550 EUR erhöht. Dieser wird an Familien ausgezahlt, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder keine Steuern zahlen.
Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Ministerium
Valorisierung von Sozialleistungen
Zusätzlich werden mit Januar 2023 die Sozialleistungen an die Inflation angepasst. Nähere Informationen finden Sie hier.
In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht.
Sozialministerium
Pensionserhöhung
Am Anfang des Jahres wird die allgemeine Pensionserhöhung von 5,8 Prozent erfolgen. Außerdem gibt es eine sozial gestaffelte Einmalzahlung von bis zu 500 EUR. Überdies erhöht sich die Ausgleichszulage um 20 EUR.
Strompreisbremse
Seit dem 1. Dezember gilt die Strompreisbremse. Die Maßnahme soll pro Haushalt und pro Jahr eine Entlastung von etwa 500 EUR bringen. Die „Strompreisbremse“ deckt die Kosten für 2.900 kWh jährlichen Stromverbrauch mit einem Preis von 10 Cent pro Kilowattstunde.
200 EUR Netzkostenzuschuss
Der Netzkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen wird im Januar 2023 in Kraft treten. Die Haushaltsentlastung soll jährlich bis zu 200 EUR betragen. Die Personen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens von den GIS-Gebühren befreit sind, erhalten den Netzkostenzuschuss.
Klimabonus
Die Regierung plant, auch im nächsten Jahr einen Klimabonus auszuzahlen. Die Auszahlung soll unter denselben Voraussetzungen wie in diesem Jahr erfolgen und beträgt zwischen 110 und 220 EUR. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Wohnort ab.
Heizkostenzuschuss
Mitte Dezember verkündeten Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die Ausweitung des Wohn- und Heizkostenzuschusses. Zur Verfügung stehen 450 Millionen Euro. Die Einmalzahlung wird zwischen 200 und 400 Euro betragen.