Jeder, der von der GIS befreit ist, kann auch eine EAG-Befreiung (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) beantragen.
Von 300.000 Haushalten, die von der GIS befreit sind, haben nur knapp 130.000 auch den Antrag auf eine Befreiung von der Erneuerbaren-Förderpauschale gestellt. Bei zwei Personen im Haushalt reicht es für die Befreiungen schon, wenn das monatliche Netto-Einkommen 1.820 EUR nicht übersteigt. Bei einer Einzelperson sind es 1.154 EUR.
Energieexperte Gerhard Moritz
Bis 30. Juni 2024 gültig
Die Verfügbarkeit eines eigenen Anschlusses ist eine weitere Voraussetzung. Dies könnte 170.000 Haushalte bei einem Stromverbrauch von 3500 kWh eine jährliche Einsparung von 90 EUR bringen.
Obwohl die Regierung die Zahlungen für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) für dieses Jahr ausgesetzt hat, wird sich die Befreiung ab 01. Januar 2023 noch stärker auszahlen. Denn ab diesem Zeitpunkt wird die Stromrechnung automatisch um bis zu 200 EUR geringer ausfallen. Das wurde mit der Strompreisbremse, gültig bis zum 30. Juni 2024, beschlossen.
Hier finden Sie alle Informationen und Formulare zur GIS- und EAG-Befreiung.