Mehr als 3.000 Wildunfälle wurden im Jahr 2021 in Kärnten gezählt. Die Tiere von ihrem Leid erlösen zu dürfen, ist ausschließlich den Jägern oder Tierärzten vorbehalten. Ein Jäger aus Kärnten fordert nun, dass auch die Polizei die Erlaubnis dazu haben sollte.
Nachdem es heuer auf der Packer Bundesstraße zu einem Wildunfall gekommen war, erlöste ein Jäger das angefahrene Wildtier mittels Messer. Ein Steirer zeigte den Jäger wegen Tierquälerei an. Die Tötung war rechtmäßig, so die Kärntner Jägerschaft.
Der Vorfall löste ein großes Aufsehen aus und führte zu einer umfangreichen Debatte.
Polizei soll schwer verletzte Wildtiere erlösen
Der Bezirksjägermeister von Klagenfurt, Georg Helmigk, fordert, dass auch die Polizei das Recht haben sollte, schwer verletzte Wildtiere zu erlösen. Bis zur Änderung des Gesetzes im Jahr 2005 war es Exekutivbeamten erlaubt.
Die gegenwärtige Regelung kann es mitunter mit sich bringen, dass das verletzte Tier über mehrere Stunden leidet, bevor es ein Jäger von den Qualen erlöst.