Die Strafdrohung für illegales Feuerwerk liegt je nach Delikt bei einer Geldstrafe im Rahmen bis zu 10.000 EUR oder einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen.
In diesem Jahr wurden vom österreichischen Zoll bereits 1.720 illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Wer illegale Feuerwerkskörper besitzt, importiert oder verwendet, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe bis zu 10.000 EUR oder einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen rechnen.
Illegale Knallkörper führen in Österreich jedes Jahr vor Silvester zu schwersten Verletzungen, in manchen Fällen mit Todesfolge.
Bundesministerium
Behördliche Bewilligungspflicht
Von den bisher sichergestellten Feuerwerkskörpern stellen 1.215 eine mittlere Gefahr dar. Sie dürfen auf weiten, offenen Flächen nur mit entsprechender Sachkunde verwendet werden. Die übrigen Feuerwerkskörper dürfen nur von Fachkräften gezündet werden. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass alle Käufer diese Fachkenntnis haben.
Die Einfuhr, Verwendung und der Besitz von derartigen Feuerwerkskörpern sind ohne Bewilligung nicht gestattet.
Pyrotechnikgesetz 2010
„Für die Einfuhr und den Besitz von pyrotechnischen Gegenständen gelten ganz bestimmte Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010“, betont die Vorständin des Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner.
Die Feuerwerkskörper unterliegen Kennzeichnungsvorschriften, zum Teil auch einer behördlichen Bewilligungspflicht. Nicht jede Person darf jede Kategorie des Feuerwerkskörpers verwenden – auch nicht käuflich erwerben. Innergemeinschaftlich gelten für die Verbringung pyrotechnischer Gegenstände ganz besondere Bedingungen, die unsere Zöllner im Rahmen von mobilen Schwerpunkteinsätzen kontrollieren.
Heike Fetka-Blüthner, Vorständin des Zollamts Österreich