LR Fellner: Leistungen der Ehrenamtlichen können gar nicht hoch genug geschätzt werden – Das Land hat Schwerpunkte gesetzt, um Freiwillige zu unterstützen.
„Ob Hochwasser, Sturm, Waldbrand oder Autounfall: Eine Vielzahl an Ereignissen und vor allem deren Bewältigung haben uns in den vergangenen Jahren mehr als deutlich vor Augen geführt, wie wichtig und wertvoll die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist. Mein Ansatz ist es, den Freiwilligen im Land das Leben, wo es geht, zu erleichtern – jeden Tag, nicht nur am internationalen Tag des Ehrenamtes, der am Montag wieder begangen wird. Denn die Leistungen dieser Menschen können gar nicht hoch genug geschätzt werden“, so Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer seien, egal ob bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder Rettungsdiensten, der Kitt, der die solidarische Gemeinschaft zusammenhalte.
Immer wieder leisten die ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer unbezahlbare Arbeit und stellen die Bedürfnisse anderer über die eigenen. Sie sind Vorbilder für die Gesellschaft.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner
Nachhaltige Schwerpunkte
Der Katastrophenschutzreferent hat in den vergangenen Jahren nachhaltige Schwerpunkte gesetzt, um das Ehrenamt abzusichern und die Freiwilligen zu unterstützen: Etwa die Novellierung des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes 2019: Seit Inkrafttreten dieser Novelle gelten Einsätze von freiwilligen Helferinnen und Helfern als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst, wie es bei Landesbediensteten per Erlass schon zuvor der Fall war.
40 Stunden Sonderurlaub
Zudem erhalten Gemeindebedienstete, die sich ehrenamtlich bei Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren engagieren, 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung) im Jahr Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen im Kontext der Freiwilligenarbeit. Ansonsten ist die Ausübung eines Ehrenamtes ein positives Kriterium für die Aufnahme in den Gemeindedienst.
Auch die Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen bei Großschadensereignissen an Arbeitergeber ist inzwischen umgesetzt. Ebenso gab es im Rahmen des ersten Corona-Gemeindehilfspaketes des Landes Mittel zur „Gemeinschafts-, Kultur- und Vereinsförderung“ in der Höhe von drei Euro pro Einwohner jeder Gemeinde, also insgesamt rund 1,7 Mio. Euro. Diese kamen großteils dem Ehrenamt zugute.
Und wir werden uns auch in Zukunft stets weiter für die Förderung des Ehrenamtes einsetzen.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner