Eine Totgeburt ist für Eltern ein unfassbar tragisches Schicksal. Neben den emotionalen und für die Mutter auch körperlichen Belastungen gehen mit so einem Ereignis außerdem bürokratische Abläufe einher. Um die Eltern zu entlasten, hat der Stadtsenat heute, Dienstagvormittag, einstimmig beschlossen, dass künftig die Stadt Klagenfurt die Totenbeschaugebühr für Sternenkinder übernimmt.
Es sind manchmal unvorhergesehene Schicksale und Ereignisse, die dazu führen, dass Kinder während der Schwangerschaft, kurz vor oder unmittelbar nach der Geburt versterben. Laut Gesetz spricht man von einer Totgeburt, wenn ein Kind ein Mindestgewicht von 500 g hat und keine Lebenszeichen aufweist. Laut Bestattungsgesetz sind Eltern verpflichtet, ihr Kind ab einem Gewicht von 500 g bestatten zu lassen, dafür ist eine sogenannte Totenbeschau erforderlich.
Das Leid der Eltern ist in so einem Fall unvorstellbar. Man hat sich auf ein Leben mit Kind eingestellt, die Mutter befindet sich im Wochenbett, die Karenz endet mit sofortiger Wirkung, man hat keinen Anspruch auf Mutterschutz mehr, sofern der Tod des Kindes vor Antritt des Mutterschutzes eingetreten ist. Zusätzlich sind behördliche und bürokratische Abläufe zu regeln.
Um hier den Eltern zumindest aus behördlicher Sicht eine Entlastung zu bieten sowie als Zeichen der Verbundenheit und des Mitgefühls habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Stadt Klagenfurt künftig die Totenbeschaugebühr in der Höhe von 180 EUR übernimmt.
Stadträtin Sandra Wassermann
Der Antrag wurde heute, Dienstagvormittag, im Stadtsenat einstimmig beschlossen. Im Budget wurde dafür 1.800 EUR pro Jahr verankert, im vergangenen Jahr gab es zwischen 7 und 10 Totgeburten in Klagenfurt.