In der heutigen Regierungssitzung haben wir den Nettogebarungsabgang 2023 – also die Obergrenze für die vom Land Kärnten und von den Kärntner Gemeinden zu leistenden Beiträge zum Aufwand der Landeskrankenanstalten und der KABEG – festgesetzt. In Zeiten der Rekordinflation musste der NGA gegenüber der Vorschau vom Mai deutlich erhöht werden.
Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner
Sei man Anfang Mai noch von einer moderaten Steigerung von 9,2 Millionen Euro ausgegangen, liegt die Erhöhung nunmehr bei 42 Millionen Euro. „Wir sprechen von einem Nettogebarungsabgang 2023 von 328,66 Mio. Euro. Das ist ein Plus zum Vorjahr von 14,8 Prozent bzw. von besagten 42,39 Millionen Euro“, so Prettner.
Enorme Preisentwicklungen
Zurückzuführen ist diese Steigerung auf die enormen Preisentwicklungen und gestiegenen Energiekosten sowie aus den durch die Inflation resultierenden entsprechenden Gehaltsanpassungen. „Zudem werden auch die Ärzte- und Mitarbeiterstellen weiter aufgestockt“, sagte Prettner.
Mehrkosten betragen 28,9 Millionen Euro
So betragen die Mehrkosten für das Personal in Summe (inkl. Gehaltsanpassungen und 30 zusätzlichen Vollzeitkräften für die CMZ sowie pauschale Erhöhung der Entgeltansätze um 200 Euro für die Bediensteten in den Entlohnungsgruppen k5, k7, k8 und zusätzliche Stellen für Cyber Security) 28,9 Millionen Euro. Die Mehrkosten für den Sachaufwand belaufen sich auf 13,4 Mio. Euro.
Mit dem heutigen Beschluss sichert Kärnten eine umfassende und eine auf höchstem Niveau angesiedelte Gesundheitsversorgung in unseren Krankenanstalten. Trotz großer laufender Herausforderungen konnten wir – im Sinne modernster Medizin – weitere wichtige Investitionen tätigen.
Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner