Erstmals wird zusätzlich zur Verhängung von Geldstrafen bei besonders schweren Geschwindigkeitsübertretungen von über 80 bzw. 90 km/h in- bzw. außerhalb des Ortsgebiets auch die Beschlagnahmung von Fahrzeugen möglich.
Es ist ein lang erwarteter, aber umso wichtiger Schritt, um besonders unbelehrbare Verkehrsrowdies und extreme Raser, die das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzen, wirksam aus dem Straßenverkehr zu ziehen.
Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig
Auto wird zur Waffe
Das Paket sieht dafür ein Stufenmodell vor. „Die Beschlagnahmung betrifft keine Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen, die aus Unachtsamkeit im Alltag passieren“, betont Schuschnig. „Wir sprechen von so hohen Geschwindigkeiten, von Straßenrennen und ähnlichen gefährlichen Szenen, die leichtfertig das Leben anderer aufs Spiel setzen. Bei so hohen Geschwindigkeitsübertretungen wird das Auto regelrecht zur Waffe. Vor einem solchen, sich oft sogar wiederholendem Verhalten braucht es eine wirksamere Abschreckung“.
Kärnten und Salzburg haben diese Novelle seit fast zwei Jahren federführend beim Bund eingefordert.
Geldstrafen sind keine Abschreckung
Auch in Kärnten gibt es immer wieder erschreckende Fälle von Raserei und Straßenrennen mit teils horrenden Geschwindigkeitsübertretungen. Vor allem bei den jährlichen illegalen Tuningtreffen gefährden einige Unbelehrbare die Sicherheit andere völlig unbeteiligter Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Kinder oder auch andere Fahrzeuglenker. Immer öfter sind jedoch die angedrohten Geldstrafen keine ausreichende Abschreckung mehr.
Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig
Deshalb werde nun dort angesetzt, wo die Abschreckung am höchsten ist. „Wer damit rechnen muss, dass das eigene Auto beschlagnahmt wird, wird es sich dreimal überlegen, das zu riskieren“. Es gehe vor allem um die generalpräventive Wirkung. „Nur, wenn die Strafe auch wirklich abschreckt und sich das in der Szene herumspricht, können wir die Kärntnerinnen und Kärntner wirksam vor illegalen Geschwindigkeitsexzessen und Straßenrennen schützen“, wie Schuschnig betont.
Änderung des Kraftfahrgesetzes
Bereits durch die von Kärnten beim Bund erreichte Änderung des Kraftfahrgesetzes wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, um die Anrainer vor Lärm- und Geruchsbelästigung bei Autotuning-Treffen zu schützen. Seit heuer kann die Exekutive Fahrzeuge bei illegaler Lärmbelästigung oder besonders gefährlichen Fahrmanövern für bis zu 72 Stunden an Ort und Stelle stilllegen.
Dadurch konnte die Exekutive erstmals bei besonders rücksichtslosen Tuningfans durchgreifen. Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Die illegalen Autotuning-Treffen sind heuer deutlich stiller und sicherer geworden.
Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig
Novelle längst überfällig
Zuletzt haben die Länder, insbesondere Kärnten und Salzburg, im Oktober beim Treffen der Verkehrslandesräte in Villach eine stärkere Sanktionierung von extremer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Maßnahmen gegen illegale Straßenrennen vom Bund eingefordert.
Die Novelle ist längst überfällig und muss rasch in Kraft treten. Jedenfalls muss sie vor dem nächsten illegalen Autotuning-Treffen bereits exekutiert werden können.
Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig