Seit neun Jahren gibt es in Österreich die Pflegekarenz. Jetzt möchte Sozialminister Johannes Rauch dieses Modell ausbauen.
Die Maßnahme der Pflegekarenz gilt für alle, die eine pflegebedürftige Person zu Hause betreuen. Man kann sich für einen Monat freistellen lassen oder die Arbeitszeit für diesen Monat verkürzen (Pflegeteilzeit). Es gibt zwei Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen: Zum einen muss die zu pflegende Person mindestens Pflegestufe drei haben, zum anderen muss der Betrieb, in dem man tätig ist, mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen.
Anspruch auf drei Monate verlängern
Nur 1,7 % der Menschen, die jemanden zu Hause pflegen, nutzen diese Möglichkeit. Sozialminister Johannes Rauch möchte daher den Anspruch auf drei Monate verlängern und ausweiten. Die Pflegeteilzeit soll ebenso neu definiert werden, da nur 131 Österreicher das Angebot im vergangenen Jahr in Anspruch genommen haben.