Hundehalter in Klagenfurt sind frustriert über die jüngste Entscheidung der Stadtregierung, die Hundesteuer um € 20 zu erhöhen. Diese Erhöhung kommt zu einer Zeit, in der die Kosten für Energie und Lebensmittel steigen und viele Hundebesitzer bereits mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind.
In Klagenfurt gehen bei Hundehaltern die Emotionen hoch. Ihnen wurde in den vergangenen Tagen per Rsb-Brief mitgeteilt, dass die Hundesteuer von € 40 auf € 60 erhöht wird.
Diese Entscheidung der Stadtregierung kommt zu einer Zeit, in der die Kosten für Energie und Lebensmittel steigen und viele Hundehalter bereits mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind.
Viele aus der Hundeszene fordern eine Stellungnahme vom Bürgermeister, denn eine Erhöhung um 50 Prozent ist zu viel. Für zwei Hunde wären die Kosten bei € 120.
Die Hundesteuer musste für Klagenfurt angepasst werden. Das wurde im Stadtsenat und Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Philipp Liesnig, Vizebürgermeister und Finanzreferent
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Hundesteuer. Wer einen Vierbeiner aus dem Tierheim hat, ist für das laufende Jahr nach Vorlage eines Nachweises sowie für die zwei Folgejahre von der Hundeabgabe befreit. Für Wachhunde, die die Schutzhundeprüfung I absolviert haben, müssen nur € 22 gezahlt werden.
Hundesteuer in Villach bleibt mit € 40 konstant
In anderen Städten in Kärnten, wie Villach, bleibt die Hundesteuer konstant bei € 40. Es ist wichtig zu beachten, dass die Hundesteuer von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und es Ausnahmen für bestimmte Arten von Hunden gibt.
Hundesteuer in Kärnten – Unterschiede von Stadt zu Stadt
In Kärnten variiert die Hundesteuer von Stadt zu Stadt. In St. Veit/Glan müssen Hundebesitzer € 43,60 pro Jahr zahlen, während Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes tätig sind, 21,80 Euro pro Jahr zahlen müssen. In Feldkirchen beträgt die Hundesteuer € 40 pro Jahr, in Spittal/Drau € 36,30 pro Jahr, in Völkermarkt und Wolfsberg € 30 pro Jahr und in Hermagor € 25 pro Jahr. Lawinen- und Rettungshunde sowie Blindenführhunde sind von der Hundesteuer befreit.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Hundesteuer von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und es Ausnahmen für bestimmte Arten von Hunden gibt.