Die Gemeinden in Kärnten können von ihren Energieversorgern eine Gebühr für die Nutzung von Gemeindegrund und Luftraum verlangen. Diese Abgabe wird an die Kunden direkt weitergeleitet. Ab 1. April 2023 könnten die Energiekosten damit um bis zu 200 EUR steigen!
Obwohl die Strom- und Gaspreisbremse der Regierung einen Großteil der Zusatzbelastung verhindert, wird eine empfindliche Erhöhung etwa für Klagenfurter Haushalte erwartet. Grund dafür ist, dass die Gemeinden von ihren Energieversorgern bis zu sechs Prozent des gesamten Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Wärme als Gebühr beanspruchen können. Die Abgabe wird direkt an die Kunden weitergeleitet. Die Preisbremse gilt hierfür nicht.
6,6 Millionen Euro erzielt
Das Ergebnis der Stadt Klagenfurt betrug im Jahr 2022 rund 6,6 Millionen Euro. Aufgrund der steigenden Energiepreise ist jedoch die Berechnungsgrundlage angehoben worden. Die Landeshauptstadt erwartet im Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von über 15,1 Millionen Euro aus dieser Gebühr. Das bedeutet für die Klagenfurter Haushalte eine Erhöhung um 129 Prozent.
Keine Begrenzung der Abgabe geplant
Für 2022 haben wir im Gemeinderat die Abgabe begrenzt, um die Krise abzufangen. Für 2023 ist das derzeit nicht geplant.
Philipp Liesnig, Vizebürgermeister Klagenfurt
„Langfristige Problemlösung weder möglich noch leistbar“
„Im Oktober haben wir im Gemeinderat die Abgabe speziell für 2022 verringert, aber das Grundproblem – die hohen Strom- und Energiepreise – bleibt. Hier sind Bundesregierung und EU gefragt, denn eine langfristige Problemlösung auf Gemeindeebene ist weder möglich noch leistbar“, erklärt er weiter.