In Kärnten sollen die Einkommensgrenzen für Unterstützungsleistungen aus dem Nothilfswerk erhöht werden, um mehr Menschen in Notlagen zu unterstützen. Landesrat Daniel Fellner wird in der morgigen Regierungssitzung eine Richtlinienänderung des Kärntner Nothilfswerks einbringen.
Die Kärntnerinnen und Kärntner haben in den vergangenen Jahren etliche verheerende Naturkatastrophen durchstehen und bewältigen müssen.
Allein, was im vergangenen Jahr im Gegendtal passiert ist, ist nach wie vor eigentlich unfassbar.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner
Er wird in der morgigen Regierungssitzung in Anlehnung an die von Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig überarbeitete Wohnbauförderung eine Richtlinienänderung des Kärntner Nothilfswerks einbringen.
Außerordentliche Belastungen werden berücksichtigt
Als höchstzulässiges Jahreseinkommen (Familieneinkommen) gelten künftig bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 48.000,00 netto (zuvor: € 43.000,00), für zwei Personen € 74.000,00 netto (zuvor: € 67.000,00) und für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, zusätzlich € 7.000,00 netto (zuvor: € 6.000,00). Außerordentliche Belastungen (etwa monatliche Kreditrückzahlungen, Alimente usw.) können bekannt gegeben werden und werden bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Dies ist in dieser Legislaturperiode bereits die dritte Anhebung der Einkommensgrenzen für Mittel aus dem Kärntner Nothilfswerk, für Ein-Personen-Haushalte hat sich dadurch seit 2018 etwa eine Steigerung der Einkommensgrenzen um 37,14 Prozent ergeben.
Nach einer Katastrophe geht es darum, den Betroffenen so umfassend wie nur möglich zu helfen, zu versuchen, die Not zu lindern, wo immer es nur geht. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen für Unterstützungsleistungen aus dem Nothilfswerk ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt, der es auch ermöglicht, künftig mehr Menschen zu unterstützen.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner
Rückwirkend ab Anfang 2023
Diese neuen Jahreseinkommensgrenzen sollen nach Beschluss der Kärntner Landesregierung für zukünftig einlangende Katastrophenbeihilfeanträge beim Kärntner Nothilfswerk rückwirkend ab Anfang 2023 angewendet werden.