Die Ärztegesetz-Novelle 2022 (Bundesgesetz) verlangt die Zustimmung aller Bundesländer: Jene von Kärnten erfolgte in der heutigen Regierungssitzung.
Die Kompetenz des sogenannten ärztlichen Ausbildungsstätten-Rechtes geht damit von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptleute über. Diese Änderung entspricht einer Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes.
Gesundheitsreferentin Beate Prettner
Nationalrat beschloss Novelle des Ärztegesetzes
Die entsprechende Erkenntnis des VfGH fiel bereits am 5. März 2020 – seither wurde darüber verhandelt, in wessen Kompetenz letztlich das ärztliche Ausbildungsstätten-Recht gehen sollte. Schließlich hat der Nationalrat die Novelle des Ärztegesetzes am 14. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat folgte am 20. Dezember 2022.
Das Ausbildungsstätten-Recht regelt de facto, wie viele Ärztinnen und Ärzte, wo und in welchen Fachbereichen ausgebildet werden können. Konkret geht es um die An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten für Allgemeinmediziner und für Fachärzte, aber auch um die Anerkennung von Spezialisierungsstätten, von Lehrpraxen und von Lehrambulatorien.
Gesundheitsreferentin Beate Prettner
Damit verbunden sind zudem die Festsetzung von Ausbildungsstellen sowie Überprüfungen der ärztlichen Aus- und Weiterbildung vor Ort. Abgewickelt wird das künftig über die Abt. 5 – Gesundheit und Pflege.