Verkehrswirtschaft, Mülltrennung & Maklerprovision: Im Jahr 2023 kommen auf die Österreicher noch einige Neuerungen zu. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen.
Verkehrswirtschaft
- Durch die CO₂-Bepreisung steigen die Spritpreise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent pro Liter Diesel und 0,68 Cent pro Liter Benzin.
- Die temporär erhöhten Beträge für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro gelten nur noch bis Juni 2023.
- Mit Jahreswechsel erhöhte sich die NoVA (Normverbrauchsabgabe), eine Abgabe, die u. a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist.
- Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) wird für fast alle Autos, die ab dem 1. Januar 2023 erstmals zugelassen werden, um 34,56 EUR pro Jahr teurer als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022.
- Ab Juni 2023 gilt eine niedrigere Steuer für Wohnmobile.
- Ist für die Nutzung eines E-Firmenautos (aber auch Firmen-E-Bikes etc.) ein Kostenersatz vom Arbeitgeber vorgesehen, soll dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei sein.
- Das § 57a-Gutachten („Pickerl“) wird ab dem 2. Februar 2023 mit einem neuen Layout versehen und bekommt zusätzlich einen QR-Code. Der QR-Code ermöglicht es, eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abzurufen.
- In Zukunft könnte das Auto von Rasern beschlagnahmt werden.
- Die Autovignette ist teurer geworden.
- Jahresvignette – 96,40 EUR
- Zwei-Monats-Vignette – 29,00 EUR
- Zehn-Tages-Vignette – 9,90 EUR
Mülltrennung
Von 2023 an werden alle Kunststoffverpackungen, wie Joghurtbecher, Plastiksackerl oder Tuben, in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt.
Maklerprovision
Ab 1. Juli 2023 wird die Maklerprovision abgeschafft. Somit übernimmt derjenige die Kosten, der den Makler auch bestellt. In der Regel ist es der Vermieter.