Im Lesachtal wurde ein Wolf erlegt, der trotz Vergrämungsversuchen in bewohntem Gebiet verweilte und keine Scheu vor dem Menschen zeigte. Jagdreferent Martin Gruber betont, dass solch ein Wolf zum Schutz der Bevölkerung erlegt werden muss.
In Kärnten wurde am 30. Januar ein Wolf erlegt, der trotz Vergrämungsversuchen in bewohntem Gebiet verweilte. Das Tier, eine Wölfin, wurde innerhalb des genehmigten 10-km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung erlegt. Der Kadaver bleibt beim Jagdausübungsberechtigten und alle benötigten Untersuchungen wurden bereits durchgeführt.
Jagdreferent Martin Gruber betont die Wichtigkeit der Kärntner Wolfsverordnung, die eine klare Regelung für Siedlungsgebiete aufweist und so Eingriffe in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung ermöglicht. Die Abschussmöglichkeit für den Risikowolf im betroffenen Gebiet ist mit der Erlegung erloschen.