Ab dem 1. Februar 2023 müssen alle Autos, Motorräder und leichte Wohnmobile in Österreich mit einer neuen Vignette ausgestattet sein. Diese kann als Klebevignette oder digitale Variante erworben werden. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss eine Ersatzmautzahlung leisten.
Die neue Jahresvignette für Autos, Motorräder und leichte Wohnmobile in Österreich ist ab dem 1. Februar 2023 gültig. Da die Vignette des Vorjahres am 31. Januar 2023 endgültig ausgelaufen ist, müssen alle Fahrzeuge mit einer neuen Vignette ausgestattet sein, um Strafen zu vermeiden. Die Vignette kann als Klebevignette oder als digitale Variante erworben werden.
Bestellbestätigung und Kaufnachweis aufbewahren
Bei der digitalen Vignette muss jedoch die Bestellbestätigung, auf der das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden. Eine Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht jedoch nicht. Der Kaufnachweis der Klebevignette sollte ebenfalls aufbewahrt werden, da er im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg dient, um eine Ersatzvignette zu beantragen.
Ersatzmautzahlung
Die Vignette muss am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden. Der ARBÖ empfiehlt, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben, solange die Sicht nicht behindert wird, gibt es allerdings keine Beschränkung der Anzahl. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss eine Ersatzmautzahlung leisten, die für einspurige Fahrzeuge 65 Euro und für mehrspurige 120 Euro beträgt. Die neue Vignette gilt bis zum 31. Januar 2024.