Im Dezember 2022 wollte ein Mann aus dem Bezirk Villach ein Elektroauto über eine Online-Verkaufsplattform erwerben. Nachdem er mit dem vermeintlichen Verkäufer in Kontakt getreten war, wurden mehrere Tausend Euro für die Anzahlung, Restzahlung und Reparatur einer angeblichen Beschädigung vereinbart. Doch nach Überweisung dieser Anzahlung stellte sich heraus, dass das Auto stattdessen einen Totalschaden hatte.
Im Dezember 2022 wollte ein Mann aus dem Bezirk Villach, der 27 Jahre alt ist, ein Elektroauto über eine Online-Verkaufsplattform erwerben. Nach Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Verkäufer aus Bulgarien wurden Vereinbarungen getroffen, die mehrere Tausend Euro Anzahlung, eine Restzahlung und einen weiteren Betrag für die Reparatur einer Beschädigung beinhalteten. Nach Überweisung der Anzahlung stellte der Käufer fest, dass das Fahrzeug einen Totalschaden aufwies, statt der vorher angegebenen Beschädigung. Der Mann wollte daraufhin vom Autokauf zurücktreten und forderte seine Anzahlung zurück.
27-Jähriger erlitt Schaden von mehreren Tausend Euro
Doch statt die Anzahlung zurückzuerstatten, verlangte der vermeintliche Verkäufer eine weitere Geldüberweisung. Schließlich wurde eine Anzeige erstattet. Der 27-Jährige erlitt einen Schaden von mehreren Tausend Euro.