Vor drei Jahren haben die Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig den Nahversorgerbonus ins Leben gerufen, um kleine Lebensmittelbetriebe in Kärnten zu unterstützen. Bis heute wurde der Bonus rund 260 Mal ausbezahlt und die Regierung hat beschlossen, die erfolgreiche Förderaktion im Rahmen der Regionalitätsoffensive des Landes fortzusetzen. Agrar- und Regionalentwicklungsreferent LR Gruber und Wirtschaftsreferent LR Schuschnig stellen dafür 300.000 Euro aus ihren Referaten bereit.
Wichtige Rolle kleiner Nahversorger
Kleine Nahversorger wie Greißler, Bäcker und Fleischer, haben eine wichtige Rolle in ländlichen Gemeinden. Sie versorgen die Bevölkerung nicht nur mit wichtigen Lebensmitteln, sondern schaffen auch Arbeitsplätze und sind oft zentraler Dorftreffpunkt. Allerdings stehen sie aufgrund hoher Energiekosten und Inflation unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Viele kleine Nahversorger können sich daher aufgrund dieser Belastungen nicht mehr rentieren und werden allmählich verloren.
Ziel des Nahversorgerbonus
Mit dem Nahversorgerbonus sollen kleine Lebensmittelbetriebe finanziell unterstützt werden. Die Kaufleute sollen dazu Anreize zum Weitermachen bekommen. Außerdem soll durch den Bonus die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleistet werden, die regionale Basisinfrastruktur gestärkt und der Anteil heimischer Qualitätsprodukte im Einzelhandel erhöht werden.
Verpflichtung zu regionalen Lebensmitteln
Jeder Betrieb, der den Nahversorgerbonus in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, eine bestimmte Anzahl regionaler Lebensmittel in sein Sortiment aufzunehmen. Hierdurch profitiert auch die Kärntner Landwirtschaft von der Förderaktion.
Kooperationspartner und Förderung
Die Wirtschaftskammer Kärnten und das Genussland Kärnten sind bei der Umsetzung und Abwicklung des Förderprogramms für regionale Nahversorger beteiligt. Die teilnehmenden Betriebe können bis zu 3.000 Euro Förderung erhalten. Die Antragstellung ist jederzeit auf der Website möglich.