Ein 23-jähriger Mitarbeiter eines Baumarktes in Eberndorf stiehlt Geld aus der Kasse und gibt vor, überfallen worden zu sein. Nun muss er nicht nur mit strafrechtlichen Folgen rechnen, sondern auch für den Polizeieinsatz zahlen.
Ein 23-jähriger Mitarbeiter eines Baumarktes in Eberndorf hat am 3. Februar 2023 behauptet, dass er von zwei maskierten Tätern überfallen worden sei und dass sie mit einem hohen Geldbetrag geflohen seien. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mitarbeiter das Geld selbst aus der Kasse gestohlen hatte. Nun muss er nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern auch für den Polizeieinsatz zahlen.
Verrechnung von Polizeieinsatzkosten
Laut dem Sicherheitspolizeigesetz werden Polizeieinsatzkosten in bestimmten Fällen verrechnet. Wenn jemand absichtlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit aussetzt und dadurch ein Einschreiten verursacht, muss er als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag leisten. Der Baumarkt-Mitarbeiter hat den Einsatz „wissentlich und vorsätzlich verursacht“, sagt Waltraud Dullnigg, Sprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten. Daher wird ihm der Polizeieinsatz auch in Rechnung gestellt.
Höhe der Polizeieinsatzkosten
Die Höhe der Polizeieinsatzkosten wird anhand der durchschnittlichen Aufwendungen bestimmt, die von den eingesetzten Mitteln abhängen. In Eberndorf waren diese nicht gering, da das Einsatzkommando Cobra, die Spezialeinheit „Schnelle Reaktionskräfte“, der Hubschrauber, Diensthunde, Kriminalbeamte und Streifenpolizisten im Einsatz waren. Die genaue Höhe der Kosten ist noch nicht bekannt, da der Fall momentan noch geprüft wird.
Ähnliche Situationen
Es ist nicht ungewöhnlich, dass man für ausgelöste Polizeieinsätze zahlen muss. Ein junger Mann in Oberösterreich musste im Vorjahr 1326 Euro bezahlen, weil er mit einer Schreckschusspistole in einem Industriegebiet hantierte und dadurch einen Großeinsatz der Polizei auslöste. Ähnlich erging es auch den Klimaaktivisten, die sich vor kurzem am Ring in der Wiener Innenstadt festgeklebt hatten. Sie wurden von WEGA-Beamten mit Spezialmitteln vom Asphalt gelöst und müssen nun jeweils 1550 Euro zahlen.
Konsequenzen für den Baumarkt-Mitarbeiter
Der 23-jährige Baumarkt-Mitarbeiter wird wegen „Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ angezeigt und muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen.