Erfahren Sie, wer ab Juli 2023 den „Angehörigenbonus“ von 750 € erhält und welche Voraussetzungen für den Bezug gelten.
Der „Angehörigenbonus“ wurde vor etwa einem Jahr vorgestellt und soll ab dem 1. Juli 2023 ausgezahlt werden. Für das laufende Jahr beträgt der Bonus 750 €, während ab dem nächsten Jahr die jährliche Summe auf 1.500 € ansteigt.
Monatliche Auszahlung ab Juli
Ab dem 1. Juli 2023 wird der „Angehörigenbonus“ in monatlichen Raten ausgezahlt. Da der Bonus in diesem Jahr erst ab Juli zur Verfügung steht, erhalten die Berechtigten lediglich die Hälfte, also 750 €. Ab dem folgenden Jahr wird die jährliche Summe auf 1.500 € erhöht. Die Arbeiterkammer präsentiert zwei Varianten, die bestimmen, wer anspruchsberechtigt ist und wie das Geld ausgezahlt wird.
Variante 1: Nahe Angehörige mit hohem Pflegebedarf
Die erste Variante betrifft nahe Angehörige mit Anspruch auf mindestens Pflegegeld der Stufe 4, die in häuslicher Umgebung pflegen und sich durch diese Tätigkeit selbst oder weiter pensionsversichert haben. Der hohe Pflegebedarf ist Voraussetzung, um den Bonus zu erhalten. In diesem Fall wird der Bonus ohne gesonderten Antrag in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Von den 460.000 Pflegegeldbeziehern in Österreich erhalten die meisten Pflegegelder in den Stufen 1, 2 und 3 und sind somit nicht anspruchsberechtigt.
Variante 2: Angehörige im gemeinsamen Haushalt
Die zweite Variante bezieht sich auf pflegende Angehörige mit geringem Einkommen (weniger als 1.500 Euro netto monatlich), die ebenfalls mindestens Pflegestufe 4 erreichen und in einem gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person leben. In diesem Fall muss der „Angehörigenbonus“ explizit beantragt werden und wird dann ebenfalls monatlich ausgezahlt. Der Bonus wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ist auch nicht pfändbar.