Das Osterwochenende naht und damit stellt sich auch wieder die Frage, ob Osterfeuer erlaubt sind oder nicht. Hierbei gilt es einige Vorschriften zu beachten.
Das Osterwochenende steht vor der Tür und damit auch die Frage, ob Osterfeuer erlaubt sind. Generell sind Osterfeuer in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag erlaubt, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Brauchtumsfeuer müssen spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden, und eine verantwortliche Person muss benannt werden. Zudem dürfen nur biogene Materialien wie Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Grasschnitt oder Laub verbrannt werden.
Feuerverbot und Waldbrandverordnung im Bezirk Villach-Land
Im Bezirk Villach-Land wurde am 21. März 2023 eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese verbietet das Entzünden von Feuern sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Als Gefährdungsbereich gelten Flächen im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Wald.
Einige Gemeinden wie Finkenstein, St. Jakob/Roental und Treffen bestätigen, dass sie keine Ausnahmegenehmigungen erteilen werden. Bei Verstößen werden nach dem Forstgesetz 1975 mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen geahndet.
Genehmigungen für Osterfeuer im bebauten Gebiet
Des Weiteren greift die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung im bebauten Gebiet. In jedem Fall muss das Osterfeuer von der zuständigen Bürgermeisterin oder dem zuständigen Bürgermeister genehmigt worden sein.
Genehmigte Osterfeuer im Bezirk Villach
In einigen Gemeinden des Bezirks Villach-Land wurden Osterfeuer genehmigt, unter der Voraussetzung, dass alle Auflagen eingehalten werden:
- Arriach: Osterfeuer bei der katholischen Kirche
- Feistritz/Gail: Feuer bei der Pfarrkirche
- Rosegg: drei Osterfeuer – beim Schloss, bei der Kirche St. Martin und in Bergl/Emmersdorf bei der Wehr
- Velden: Osterfeuer auf der Skipiste in Fahrendorf, sowie bei den Kirchen in Dröschitz und Selpritsch
- Wernberg: Osterfeuer in Föderlach und beim Kloster
Bezirk Villach-Stadt: Fünf genehmigte Osterfeuer
- Pogöriach: zwei Osterfeuer
- Vassach: ein Osterfeuer
- Zauchen: ein Osterfeuer
- Landskron: ein Osterfeuer