Der Villacher Mehr-Wert-Frühling belohnt Kundinnen und Kunden für ihre Einkäufe in Villacher Betrieben. Bis zum 15. April 2023 können sie bis zu 25 Prozent einer eingereichten Rechnung als Villach-Gutscheine zurückholen. Die Stadt investiert 100.000 Euro, um den heimischen Einkauf zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
Der Villacher Mehr-Wert-Frühling hat bereits ein Shopping-Wochenende hinter sich und setzt damit wieder einen starken Wirtschaftsimpuls in der Stadt. Die Stadt Villach investiert 100.000 Euro in eine Cashback-Aktion für Kundinnen und Kunden, um den heimischen Einkauf attraktiver zu gestalten. Bis zum 15. April 2023 können sie bis zu 25 Prozent einer eingereichten Rechnung in Form von Villach-Gutscheinen zurückholen, wenn sie in den Villacher Betrieben im gesamten Stadtgebiet einkaufen, einschließlich der Märkte.
Insgesamt sind 400.000 Euro Umsatz geplant, von denen 100.000 Euro als Villach-Gutscheine an die Kundinnen und Kunden zurückfließen und damit im zweiten Schritt wieder in die heimischen Unternehmen und in die Sicherung der Arbeitsplätze investiert werden sollen.
Einkaufen, hochladen, kassieren
Der Villacher Mehr-Wert-Frühling ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, Geld zu sparen. Kunden, die bis zum 15. April 2023 in einem Geschäft oder auf einem Markt im Stadtgebiet einkaufen, eine Dienstleistung bezahlen oder in der Gastronomie konsumieren, können ihre Kassenbelege hochladen und einen Gutscheinbetrag von mindestens 10 Euro bis maximal 70 Euro erhalten. Der Bonus-Topf ist begrenzt, sodass pro Person pro Tag nur eine Rechnung eingereicht werden kann. Der hochgeladene Kassenbeleg muss einen Mindestwert von 40 Euro und einen Höchstwert von 280 Euro haben.
Villach-Gutscheine als Wertschätzung
Die Villach-Gutscheine sind bis zum 30. Juni 2023 gültig und können in allen Villacher City Shops und in der City Gastro eingelöst werden. Die Gutscheine sind ein Zeichen der Wertschätzung für die Kundinnen und Kunden und sollen ihnen für ihre Treue zu den heimischen Unternehmen danken. Sie tragen auch dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
Einige Einschränkungen
Nicht jede Rechnung ist für die Aktion geeignet. Wertkarten und Gutscheine, Tabakwaren, Lebensmittelhandelsketten, Tankstellen, Baumärkte, Möbelhäuser, Onlinekäufe, Jugend gefährdende Einrichtungen, Spielcasinos und Wettbüros sowie Rezeptgebühren bei Apotheken, Ärzte-, Notar- und Steuerberater-Honorare und vergleichbare Leistungen sind von der Aktion ausgeschlossen.