Viele Schüler:innen betreten erstmalig die Arbeitswelt durch Ferialjobs oder (Pflicht-)praktika. Aber was sind ihre Rechte? Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung offenbart ein hohes Informationsbedürfnis.
Für unzählige Schüler:innen stellen Ferialjobs und (Pflicht-)praktika den ersten Kontakt zur Arbeitswelt dar. Bei diesem neuen Kapitel gibt es vieles zu beachten, insbesondere das Arbeitsrecht. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Bildungsforschung, die im Namen der Arbeiterkammer durchgeführt wurde, zeigt sich ein hoher Informationsbedarf: 89 Prozent aller Schüler:innen möchten über ihre Rechte in Bezug auf Pflichtpraktika, Ferial- und Gelegenheitsjobs aufgeklärt werden. Allerdings geben nur 11 Prozent an, über alle notwendigen Informationen zu verfügen.
Die drei wichtigsten Tipps
Die drei wichtigsten Tipps vor Antritt von Pflichtpraktikum, Praktikum und Ferialjob:
1. Schriftlicher Arbeitsvertrag – ein Muss!
Es ist unerlässlich, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen und vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen. Der Vertrag sollte genaue Angaben zur Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung sowie eventuell Unterbringung und Verpflegung enthalten. Die Zugehörigkeit des Betriebs zum Kollektivvertrag sollte ebenfalls geklärt werden. Es ist empfehlenswert, den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung von der Arbeiterkammer überprüfen zu lassen.
Die meisten (Pflicht-)praktikant:innen befinden sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Für sie gelten dieselben Bedingungen wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen, einschließlich der Bezahlung nach Kollektivvertrag oder der Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall. In einigen Fällen findet kein Kollektivvertrag Anwendung. In diesen Fällen ist die Vergütung gesondert zu vereinbaren. Dies gilt auch für Ferialjobs.
2. Keine Überstunden für Jugendliche unter 18!
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Sie haben Anspruch auf eine tägliche Ruhepause von mindestens 30 Minuten, sofern die Gesamtarbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Es ist wichtig, die Arbeitszeiten genau zu notieren und gut zu dokumentieren.
3. Pflichtpraktikum nicht gefunden?
In diesem Fall ist es wichtig, die Suche zu dokumentieren. Beispiele sind die Suche auf Jobportalen, versendete Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräche und Ähnliches. Wer noch keine Stelle gefunden hat, sollte schnellstmöglich mit den zuständigen Lehrer:innen sprechen. In Ausnahmefällen kann die Pflicht bei nachgewiesener intensiver Suche entfallen.