Die Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner wird in der kommenden Regierungssitzung einen Antrag zur Verlängerung der Maßnahme zur Integration von zusätzlichem Hilfspersonal ohne spezielle Ausbildung in Pflegeheime einbringen.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Kärntner Heimverordnung am 1. Januar 2023 wurden bedeutende Entlastungsmaßnahmen für die stationäre Pflege umgesetzt. Die Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner betont die erfolgreiche Senkung des Personalschlüssels im Bereich der Heimhilfen sowie die Vorgabe von zusätzlichem Personal für Animation in Altenwohn- und Pflegeheimen.
Hilfspersonal ohne spezielle Ausbildung
Zudem wurde beschlossen, da der Arbeitsmarkt trotz zahlreicher Maßnahmen nach wie vor einen Mangel an Pflegefachkräften aufweist, zusätzliches Hilfspersonal ohne spezielle Ausbildung in Pflegeheime zu integrieren. Bis Ende Juni wurden 120 Vollzeitstellen bewilligt, wovon bereits fast 100 vergeben werden konnten.
Interesse an Ausbildung zur Pflegeassistenz
Erfreulicherweise zeigen einige der neuen Hilfskräfte Interesse an einer Ausbildung zur Pflegeassistenz, so Prettner. In der kommenden Regierungssitzung wird sie daher einen Antrag zur Verlängerung der Maßnahme bis (vorerst) Ende 2023 einbringen. Die zusätzlichen Kosten für sechs Monate belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro, die je zur Hälfte von Land und Gemeinden finanziert werden.
Entlastung des Pflegefachpersonals
Die Hilfskräfte übernehmen Aufgaben wie Essensausgabe, Wäschepflege, Bettenmachen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In einigen Einrichtungen werden sie auch als Inkontinenz-Beauftragte eingeschult und angelernt. Nach gezielten Schulungen können sie zudem für Aufsichtstätigkeiten eingesetzt werden, insbesondere bei dementen Bewohnern mit erhöhten Weglauftendenzen. Insgesamt tragen sie zur Entlastung des Pflegefachpersonals bei, das sich stärker auf die eigentlichen Pflegetätigkeiten konzentrieren kann.