Bis 10. Mai 2023 müssen die Minderheitseigentümer am Flughafen Klagenfurt eine Kapitalerhöhung in der Betriebsgesellschaft (KFBG) durchführen, um frei gewordene Anteile des Mehrheitseigentümers zu übernehmen. Der Mehrheitseigentümer hatte im April eine Kapitalaufstockung gefordert, war jedoch selbst nicht mitgegangen.
Notwendige Beschlüsse für die Kapitalerhöhung
Um die Kapitalerhöhung durchzuführen, müssen zwei Beschlüsse auf Landesebene gefasst werden, wie der Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber erläutert. Zunächst muss der Aufsichtsrat der Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) zustimmen, und anschließend muss die Landesregierung der K-BV die benötigten finanziellen Mittel bewilligen.
Konstituierende Sitzung des K-BV-Aufsichtsrates
Am kommenden Montag, den 8. Mai 2023, hat Gruber in seiner Funktion als Landesaufsicht zur konstituierenden Sitzung des neuen K-BV-Aufsichtsrates eingeladen. Dabei sollen sowohl ein Vorsitzender als auch zwei Stellvertreter gewählt werden. Unmittelbar danach ist die erste ordentliche Aufsichtsratssitzung geplant, bei der über die Kapitalerhöhung in der KFBG entschieden werden soll. Gruber erklärt, dass er, sollte der Aufsichtsrat zustimmen, am nächsten Tag das Thema in die Regierungssitzung einbringen werde, um eine rechtzeitige Bereitstellung der Mittel zu ermöglichen.
Abstimmungsgespräch vor den Sitzungen
Vor den beiden Sitzungen soll ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Land, der Stadt Klagenfurt und der K-BV stattfinden. Gruber betont, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung gegenüber dem Flughafenbetrieb und den Mitarbeitern wahrnehmen würden. Bei diesem Gesprächstermin soll auch über die Call-Option beraten werden, die sowohl im K-BV-Aufsichtsrat als auch in der Stadt zur Diskussion steht. Gruber hebt hervor, dass trotz der Kapitalerhöhung die Call-Option nicht vom Tisch sei und hier ebenfalls ein gemeinsames Vorgehen erforderlich sei.