Die bisherige GIS-Gebühr wird durch eine neue ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Eine Erhöhung des ORF-Beitrags in den kommenden drei Jahren ist nicht vorgesehen, allerdings gibt es eine Ausnahme im Gesetzesentwurf.
Ende 2023 wird die GIS-Gebühr abgeschafft und durch eine ORF-Haushaltsabgabe ersetzt, die ab 2024 erhoben wird. Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 15,30 Euro pro Haushalt plus Länderabgabe. In Kärnten beträgt der Gesamtbetrag somit 19,48 Euro. Personen und Haushalte, die bereits von der GIS befreit waren, bleiben dies auch weiterhin.
Beitrag für drei Jahre konstant
Laut Gesetzesentwurf soll die ORF-Haushaltsabgabe von 2024 bis 2026 unverändert bei 15,30 Euro bleiben. Die Gesamtsumme der ORF-Beiträge ist auf 710 Millionen Euro begrenzt.
Regulierung bei finanziellen Engpässen
Im Falle eines finanziellen Mangels beim ORF soll der Generaldirektor die Regulierungsbehörde informieren, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen. Eine spezielle Prüfungskommission wird daraufhin eingesetzt, um die Situation zu untersuchen. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, ist es möglich, ein Verfahren zur Neubewertung des ORF-Beitrags zu starten. Darüber hinaus überwacht die Prüfungskommission jedes Jahr, ob der ORF-Beitrag den tatsächlichen Finanzbedarf deckt und kann bei Bedarf eine Überarbeitung anordnen.