Entdecken Sie, wie Kärnten durch digitale Technologien eine zukunftsorientierte Straßensanierung realisiert.
Die Methodik der Zustandserfassung und -beurteilung der Landesstraßen in Kärnten hat sich grundlegend gewandelt. In einem zweijährigen Prozess wurde jedes Detail des Straßennetzes digital erfasst und archiviert. Auf der Grundlage dieser Informationen entstand eine Prioritätenliste, die bestimmt, in welcher Reihenfolge Straßensegmente zukünftig saniert werden.
Je genauer wir über den Zustand unserer Straßen informiert sind, desto effizienter können wir auch das jährliche Bauprogramm erstellen.
Straßenbaureferent LHStv. Martin Gruber
Dieses digitale und automatisierte System entspricht zudem den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, so Gruber.
Hochleistungsmessfahrzeug in ganz Kärnten eingesetzt
Ein Hochleistungsmessfahrzeug wurde in ganz Kärnten eingesetzt, um die Umstellung von analoger zu digitaler Datenerfassung zu realisieren. Es überfuhr das gesamte Straßennetz, scannte es und speicherte die Informationen digital ab.
Auf dieser Grundlage wurde eine neue Einteilung der Güteklassen sowie eine neue Prioritätenreihung für künftige Sanierungen erarbeitet, die jetzt bis 2028 gültig ist.
Straßenbaureferent LHStv. Martin Gruber
Bei diesem Prozess wurden neben den üblichen Parametern wie Rissen, Spurrinnen und anderen Schäden auch die Straßenhaftung erfasst. „Dieser Wert liefert uns noch genauere Informationen in puncto Verkehrssicherheit, die uns besonders wichtig ist“, betont Gruber, der seit 2018 kontinuierlich an der Optimierung der Straßenbedingungen in Kärnten arbeitet.
Verteilung des Budgets auf Straßen
Die neue Prioritätenliste wird im Straßenbaubudget berücksichtigt. Die verfügbaren Budgetmittel werden dabei nach einem festgelegten Schlüssel auf Straßen verschiedener Güteklassen verteilt. Die Hälfte des Budgets fließt in die Sanierung von Straßen der Güteklasse 3 (mittlerer Zustand), 30 Prozent in die Güteklasse 4 (schlechter Zustand) und 20 Prozent in die Güteklasse 5 (sehr schlechter Zustand).
Langfristiges Ziel ist es, unsere Straßen in einen so guten Zustand zu bringen, dass die Güteklasse 3 das untere Mindestmaß darstellt und wir ein weiteres Abrutschen von Straßen in niedrigere Güteklassen verhindern.
Straßenbaureferent LHStv. Martin Gruber
Denn die Sanierung von Straßen der Zustandsklassen 4 und 5 ist erheblich kostenintensiver als die der Güteklasse 3. Aktuell befinden sich mehr als 70 Prozent der Landesstraßen in einem guten bis mittleren Zustand, während etwa 30 Prozent einen schlechten bis sehr schlechten Zustand aufweisen.