Kärntens Anwaltschaften: Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Transparenz sollen durch eine Umstrukturierung weiter verstärkt werden. Zusätzlich wurden am 1. Mai 2023 wichtige Änderungen in Kraft gesetzt.
Die Kärntner Anwaltschaften, darunter die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft und die Behindertenanwaltschaft, haben sich durch Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Transparenz ausgezeichnet. Diese Eigenschaften sollen durch eine Umstrukturierung weiter verstärkt werden. Landeshauptmann Peter Kaiser betont, dass die Entscheidung der Regierungskoalition, die Anwaltschaften von den jeweiligen Fachabteilungen zu trennen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen, dazu beitragen soll, die Bedeutung dieser Ombudsstellen hervorzuheben.
Zahlreiche Interventionen und Unterstützung
In der kommenden Regierungssitzung wird der Landeshauptmann den Tätigkeitsbericht der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2020 bis 2022 vorlegen. In diesem Zeitraum haben 3.871 Klientinnen und Klienten – Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Interessenvertreter – die Leistungen dieser Anwaltschaft in Anspruch genommen. Insgesamt wurden für diese Klienten über 23.000 Interventionen durchgeführt, was einer durchschnittlichen Interventionszahl von fast 8,5 pro Klient entspricht.
AMB-Team bewältigt Herausforderungen
Die gesamte Gesellschaft war in dieser Zeit mit Herausforderungen wie der Coronapandemie, dem russischen Angriff auf die Ukraine, einer Energiekrise und steigenden Preisen konfrontiert. Diese Entwicklungen hatten insbesondere Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen oft zu den Risikogruppen gehören. Der Landeshauptmann betont, dass das Engagement und die Professionalität des AMB-Teams in dieser schwierigen Zeit von besonderer Bedeutung waren.
Steigende Nachfrage nach Unterstützung
Die Anwaltschaft fungiert als Informationsstelle über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und bietet Beratung und Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen. Im Jahr 2020 wandten sich 1.159 Klientinnen und Klienten an die Anwaltschaft, 2021 waren es 1.334 und im letzten Jahr 1.378.
Wichtige Gesetzesnovelle in Kraft getreten
Der Tätigkeitsbericht weist auch auf positive Entwicklungen hin, wie Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen durch eine umfassende Novelle der Landessozialgesetze. Zudem traten am 1. Mai 2023 wichtige Änderungen in Kraft: So wurden die für Menschen mit psychischen Erkrankungen/Behinderungen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsplätze (ZPSR-Einrichtungen) vollständig in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz aufgenommen.
Ein von der Anwaltschaft initiiertes Projekt ist die „Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Behinderungen/Erkrankungen“, die bis Ende 2023 geplant ist und insgesamt 6.000 Assistenzstunden umfasst. Die dritte Projektphase des Kärntner Landesetappenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde abgeschlossen. Das Projekt wird auch in Zukunft fortgeführt.
Informationen unter: www.behindertenanwaltschaft.ktn.gv.at