Trotz angekündigter Kürzungen gibt es 2023 mehr Geldboni-Zahlungen in Österreich als je zuvor.
Der österreichische Finanzminister hat bekannt gegeben, dass er bei den Leistungen wieder in den Vorkrisenmodus wechseln wird. Allerdings sind für 2023 zunächst mehr Zahlungen als je zuvor geplant.
Regional gestaffelter Klimabonus 2023
Im Herbst 2023 kommt der aus dem Vorjahr bekannte Bonus zurück, allerdings in angepasster Form: Der Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro entfällt komplett und der Klimabonus wird um mindestens 50 Euro gekürzt. Zudem wird regional gestaffelt ausgezahlt, abhängig vom Wohnort und der Qualität der Öffi-Verbindung, sodass nicht jeder dieselbe Summe erhält. Das Klimaministerium unterscheidet vier Stufen: In Wien (Stufe 1) gibt es 100 Euro, in anderen Gemeinden 133 (Stufe 2), 167 (Stufe 3) oder sogar 200 Euro (Stufe 4) Klimabonus. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des jeweiligen Klimabonus.
Gehaltserhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal
2023 wird das Pflege- und Betreuungspersonal sowie die Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe eine Gehaltserhöhung erhalten: statt 2.000 Euro brutto 2.460 Euro pro Ganztagsbeschäftigung. Die Gehaltserhöhung wird monatlich in Teilbeträgen zusammen mit den üblichen Gehaltszahlungen ausgezahlt.
Strompreisbremse bis Juni 2024
Bis zum Ende des Monats Juni 2024 bleibt die Strompreisbremse in Kraft, die privaten Haushalten eine jährliche Entlastung von bis zu 500 Euro bringen soll. Der Betrag wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt.
Unterstützung für Gewerbetreibende & Netzkostenzuschuss
Bis zum 31. Mai 2023 haben Gewerbetreibende die Möglichkeit, online Anträge zu stellen, sofern ihr Hauptwohnsitz und der Sitz ihres Betriebs identisch sind. Einkommensschwache Haushalte, die bereits von der GIS befreit sind, haben Anspruch auf einen jährlichen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro. Dieser Zuschuss läuft bis zum 30. Juni 2024.
Steuerausgleich und Teuerungsprämie
Der Steuerausgleich, auch bekannt als „Arbeitnehmerveranlagung“, kann auf manuelle oder automatische Weise erfolgen. In der Regel erzielt die manuelle Eingabe eine durchschnittliche Rückerstattung von 714 Euro, während die automatische Abrechnung in der Regel weniger Geld zurückgibt. Die Frist läuft bis zum 30. April 2023 für die schriftliche und bis zum 30. Juni 2023 für die Online-Einreichung. Im Jahr 2023 haben Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro als „Teuerungsprämie“ steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszuzahlen.
Schulstartgeld und Kärntenbonus
Das Schulstartgeld für Kinder von 6 bis 15 Jahren wird im September 2023 erneut ausgezahlt, diesmal in Höhe von 105,8 Euro. Der letzte Teil des „Kärntenbonus“ in Höhe von 100 Euro wird im April an Anspruchsberechtigte ausgezahlt. Zusätzlich ist ein Wohnkostenzuschuss von bis zu 200 Euro für Haushalte in Planung, um die gestiegenen Richtwertmieten auszugleichen.