Guntschach in Maria Rain kämpft seit einem Felssturz mit Verkehrsproblemen. Bewohner sind auf einen Notweg angewiesen. Sieben Optionen zur Wiederherstellung der Mobilität werden aktuell geprüft.
Der kleine Ort Guntschach in Maria Rain hat seit einem Felssturz im Dezember letzten Jahres mit erheblichen Verkehrsproblemen zu kämpfen. Der einzige Zufahrtsweg ist blockiert, die Einwohner sind auf einen Notweg angewiesen. Nun werden sieben verschiedene Optionen zur Wiederherstellung der Mobilität geprüft, die Entscheidung wird am 30. Mai 2023 erwartet.
70 Einwohner auf Notweg angewiesen
Die verkehrstechnische Situation in Guntschach, einer Ortschaft in der Nähe der Drau, ist schwierig. Ein Felssturz hatte die einzige Zufahrtsstraße, die Guntschacherstraße, unpassierbar gemacht. Seitdem sind die etwa 70 Einwohner auf einen Notweg angewiesen, der über Rottenstein führt. Dies bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand und zusätzliches Risiko für die Bewohner.
Behörden prüfen sieben Optionen
Aber es besteht Hoffnung. Die Behörden prüfen derzeit sieben Optionen, um die Erreichbarkeit des Ortes über Maria Rain wiederherzustellen. Hierfür werden unterschiedliche Lösungen in Betracht gezogen, darunter der Bau verschiedener Brücken, einer Galerie, alternativer Straßen, die Wiederherstellung der ursprünglichen Straße und der Bau eines Tunnels. Bei der Entscheidungsfindung spielen zwei Hauptfaktoren eine Rolle: Zeit und Wirtschaftlichkeit. Der Bau eines Tunnels wäre etwa kostspielig und würde drei bis fünf Jahre dauern – für die Gemeinde eine kaum zu bewältigende Investition, für die Bewohner eine unerträgliche Situation.
Gemeinde neigt zur Wiederherstellung der alten Straße
Die Gemeinde neigt zur Wiederherstellung der alten Straße. Dazu müsste man 42.000 bis 45.000 Kubikmeter Fels abtragen. Allerdings bedarf es dabei höchster Vorsicht, da das nächste Wohnhaus nur etwa 800 Meter vom betroffenen Hemmafelsen entfernt ist. Eine Sprengung ist daher nicht möglich. Es gibt auch noch einige naturschutzrechtliche Fragen zu klären. Die Kosten für diese Option belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Etwa zwei Drittel davon würden vom Bund getragen, 18 Prozent vom Land und der Rest von der Gemeinde.
Die endgültige Entscheidung über die Vorgehensweise soll am 30. Mai 2023 fallen.