Nach Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbandes ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Top Goal Sports GmbH in Liqu. eröffnet worden.
Das Sportwetten-Unternehmen TGS Top Goal Sports GmbH, ehemals in Villach ansässig, steht aktuell vor finanziellen Herausforderungen. Nach Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbandes ist ein Insolvenzverfahren beim Landesgericht Klagenfurt eröffnet worden.
Zukünftige Ausrichtung des Unternehmens bleibt unklar
Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf etwa 47.000 Euro. Im Zuge des Verfahrens sind drei Gläubiger betroffen. Es wird erwähnt, dass keine Arbeitnehmer vom Konkurs betroffen sind. Die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens bleibt in der Antragsstellung unklar.
Die TGS Top Goal Sports GmbH wurde 2010 gegründet und hat sich seitdem auf das Anbieten von Sportwetten in diversen Sportarten spezialisiert. Der ursprüngliche Geschäftssitz des Unternehmens war in Villach, wurde jedoch nach Launsdorf verlegt.
Ursachen der Insolvenz
Die Schuldnerin hat in der Vergangenheit in Deutschland mit sogenannten „Betreibern“ Sportwetten angeboten und in den Lokalen der Betreiber über elektronische Terminals mögliche Sportwetten präsentiert. Die deutschen Kunden haben anschließend eine konkrete Wette definiert, deren Annahme er dem Buchmacher anheimgestellt hat und hatte die Antragstellerin dann die Möglichkeit, die Wette anzunehmen oder abzulehnen. Aus Sicht der Antragstellerin wurde die jeweilige Wette, in Anbetracht der oben geschilderten Abläufe, in Deutschland abgeschlossen.
Aufgrund der auch wechselnden gesetzlichen Grundlagen hat das Unternehmen beabsichtigt, seine Geschäftstätigkeit nach Deutschland zu verlegen und den deutschen Markt hinkünftig durch eine deutsche Lizenz mit einer deutschen Gesellschaft zu bespielen. Dies war in erster Linie der Grund, das Unternehmen zu liquidieren. Hinzu kommt aber, dass zwischenzeitig im Rahmen einer Gebührenprüfung durch das Finanzamt Österreich nunmehr Wettgebühren für die Jahre 2019–2021 in Höhe von EUR 1.123.975,39 bescheidmäßig vorgeschrieben wurden.
Die Antragstellerin war jedoch auch aufgrund des deutschen Rennwett- und Lotteriegesetzes verpflichtet, die Wettumsätze in Deutschland einer 5,3%igen (genauer gesagt ab dem 01.07.2021 einer 5%igen) Sportwetten-Steuer zu unterwerfen. Diesbezüglich bestimmt das deutsche Gesetz im § 16, dass Wetten aus Anlass von Sportereignissen der deutschen Sportwetten-Steuer unterliegen, wenn die Sportwette im Geltungsbereich dieses Gesetzes veranstaltet wird.
Die bescheidmäßig nunmehr in Österreich zusätzlich vorgeschriebene Wettgebühr in Höhe von EUR 1.123.975,39, genauer gesagt, die dieser Vorschreibung zugrundeliegenden Bescheide wurden nunmehr mit Beschwerde vom 28.02.2023 (zu Steuernummer 10 334/9700 der Antragstellerin) bekämpft, doch ist der Erfolg dieses Rechtsmittels derzeit unsicher.
Aufgrund dessen ist die Schuldnerin nunmehr in wirtschaftliche Schieflage geraten, zumal die Bedienung der vorgeschriebenen Wettgebühren aus den eigenen finanziellen Mitteln nicht mehr möglich ist und liegen daher die Voraussetzungen der Insolvenz vor.
Aktiva und Passiva
Die Passiva belaufen sich auf insgesamt 47.000 Euro. Von der Insolvenz sind drei Gläubiger betroffen. Die Aktiva des Unternehmens sind momentan nicht genau definiert und müssen im Verlauf des Verfahrens eruiert werden. Das zukünftige Vorgehen des Unternehmens bleibt weiterhin unklar.