In den kommenden Tagen werden Hunderttausende Post- und E-Mail-Eingänge auf den Weg gebracht. Der Inhalt: die Ankündigung einer zusätzlichen Unterstützung von 105 Euro pro Person zur Eindämmung der Stromkosten. Eine proaktive Beantragung ist in einer Vielzahl der Fälle erforderlich.
Seit Dezember 2022 ist die Strompreisbremse in Österreich in Kraft. Sie ist bis zum 30. Juni 2024 gültig und stellt eine Unterstützung von 30 Cent pro Kilowattstunde bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2900 kWh pro Haushalt dar. Diese Maßnahme soll zur Entlastung der Bevölkerung angesichts steigender Stromkosten beitragen. Die Stromrechnung wird automatisch um 500 Euro gesenkt.
105 Euro pro zusätzlichem Haushaltsmitglied
Basierend auf dem durchschnittlichen Stromverbrauch einer Familie mit drei Mitgliedern wird nun jeder Haushalt mit mehr als drei Personen eine zusätzliche Unterstützung zu den jährlichen 500 Euro erhalten. So wird pro zusätzlichem Haushaltsmitglied eine Unterstützung von 105 Euro gewährt. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Betrag nicht für alle Haushalte automatisch gilt.
Anforderungen für den Stromergänzungszuschuss
Demnächst erhalten alle Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen eine schriftliche oder elektronische Mitteilung bezüglich eines sogenannten „Stromergänzungszuschuss“. Dieser ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mindestens vier Personen müssen im Haushalt leben. Zweitwohnsitze sind vom Zuschuss ausgenommen.
- Ein Haushaltszählpunkt ist erforderlich, über den der Strom bezogen wird.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein automatischer Abzug von zusätzlichen 105 Euro pro Person auf der nächsten Rechnung vorgenommen. Wenn nicht, kann ein Antrag für den Zuschuss unter stromkostenzuschuss.gv.at eingereicht werden.