In Österreich haben Beschäftigte das Recht auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach Beschäftigungsdauer und Arbeitswoche.
In Österreich ist das Recht auf bezahlten Urlaub für alle Beschäftigten, sowohl für Arbeiter:innen als auch für Angestellte, gesetzlich geregelt. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Festlegung der Urlaubstage
Für Beschäftigungsverhältnisse unter 25 Jahren haben Sie Anspruch auf 25 freie Arbeitstage bei einer fünftägigen Arbeitswoche. Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich der Anspruch auf 30 freie Tage. Hier wird nicht von Arbeitstagen, sondern von Werktagen gesprochen.
Bei Beschäftigungsverhältnissen, die länger als 25 Jahre dauern, beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage (Fünf-Tage-Woche) oder 36 Werktage (Sechs-Tage-Woche). Zeiten aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, selbständiger Arbeit oder Ausbildung können angerechnet werden.
Beginn des Urlaubsanspruchs
Der Urlaubsanspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag, steigt jedoch in den ersten sechs Monaten proportional zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Ab dem siebten Monat besteht der volle Jahresurlaubsanspruch.
Beispiele
Nach zwei Wochen – Anspruch auf einen Arbeitstag bzw. rund einen Werktag
Nach einem Monat – Anspruch auf zwei Arbeits- bzw. zweieinhalb Werktage
Nach zweieinhalb Monaten – Anspruch auf fünf Arbeits- bzw. sechs Werktage
Berechnung des Urlaubsanspruchs
Es wird empfohlen, eine Übersicht über die Urlaubstage zu führen. Überdies bietet die Arbeiterkammer einen „Resturlaubsrechner“ an, der bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die verbleibenden Urlaubstage berechnet.
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Die Berechnung des Anspruchs auf Urlaub erfolgt in dem Jahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, anteilig. Hierfür wird diese Formel verwendet: 25 Arbeitstage : 365 Kalendertage x Anzahl der im Jahr bereits vergangenen Tage.
Sollten zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch verbleibende Urlaubstage vorhanden sein, werden diese ausgezahlt. Zusätzlich müssen sämtliche offene Urlaubstage aus den Vorjahren vollständig ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Urlaubs (Urlaubsersatzleistung) schließt den Bezug von anderen Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld aus.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen jährlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte, gemessen in Wochen. Die Anzahl der Urlaubstage basiert auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht auf der Anzahl der Arbeitsstunden.
Wenn eine Person an fünf Tagen pro Woche jeweils vier Stunden arbeitet, beträgt der gesetzliche Anspruch auf Urlaub 25 Tage. Wenn die Arbeitswoche aus vier Tagen besteht, beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage. Bei einer Drei-Tage-Woche beträgt der Anspruch 15 Tage, bei einer Zwei-Tage-Woche zehn Tage und bei einer Ein-Tage-Woche fünf Tage Urlaub.
Verlust des Urlaubsanspruchs
Der Urlaubsanspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren genutzt wird. Im Falle einer Elternkarenz verlängert sich diese Frist.
Auszahlung des Urlaubs
Während des Beschäftigungsverhältnisses kann der Urlaub nicht ausgezahlt oder gegen andere Leistungen eingetauscht werden. Der Urlaub soll der Erholung der Beschäftigten dienen und muss daher in dieser Form genommen werden.