Die Klage der Goldeck-Bergbahnen wegen des tödlichen Seilbahnunfalls wurde abgewiesen. Ein Gutachten des Fachmanns Stefan Levedag verneinte die Unfallursache durch ein Hercules-Flugzeug.
Am Montag hat das Landesgericht Klagenfurt die Klage der Goldeck-Bergbahnen im millionenschweren Zivilprozess wegen des tödlichen Seilbahnunfalls auf dem Goldeck zurückgewiesen. Die Entscheidung basierte auf einem Gutachten von Stefan Levedag, einem weltweit anerkannten Fachmann und Leiter des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt.
Unfallursache verneint
Nach Levedags Bewertung hätte das an dem Unfalltag in der Nähe der Seilbahn gesichtete Hercules-Flugzeug des Bundesheeres den tragischen Vorfall nicht ausgelöst. Seine Analyse ergab, dass die vom Flugzeug verursachten Wirbel physisch nicht stark genug gewesen wären, um das Unglück zu verursachen. Auch ein Manöver des Flugzeugs hätte keinen Einfluss gehabt.
Bergbahnen beharren auf Verantwortung des Flugzeugs
Trotzdem bestanden die Vertreter der Goldeck-Bergbahnen darauf, dass das Unglück durch das Hercules-Flugzeug verursacht wurde. Sie stellten die Frage, ob das Flugzeug das Seil möglicherweise berührt haben könnte. Laut dem Gutachter hätte jedoch eine solche Berührung zu erheblichen Schäden an dem Flugzeug geführt.
Klage der Bergbahnen abgewiesen
Im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde auch die Hypothese einer seismischen Aktivität zum Zeitpunkt des Unfalls in Erwägung gezogen. Schließlich entschied Richterin Sarah Maria Ritzmayer, die Klage der Bergbahnen abzuweisen.
Die Bergbahnen haben Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt, und das Oberlandesgericht (OLG) Graz wird den Fall in der nächsten Instanz behandeln. Sollte das Urteil auch dort bestätigt werden, müssen die Goldeck-Bergbahnen die Gerichtskosten tragen.