Appell an Baufirmen: Hitzefrei anwenden, nicht warten, bis wieder ein Hitzetoter zu beklagen ist!
Mit den steigenden Temperaturen der Sommermonate wird es zur Herausforderung für Arbeiter, die im Freien oder in Werkshallen ohne Klimaanlage tätig sind. Aufgrund dieser hohen Temperaturen erneuert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) ihre Forderung nach einer rechtsverbindlichen Hitzeregelung.
Große Hitze kann Folgen bis zum Hitzetod haben
Nicht nur kann extreme Hitze die körperliche und geistige Leistungskraft stark beeinträchtigen, sie kann auch gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben, die bis zum tragischen Fall eines Hitzetodes führen können.
Der Baubereich hat eine Hitzefrei-Regelung, die einzigartig ist. Ein Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten auf den Baustellen Hitzefrei geben, wenn die der Baustelle nächstgelegene Messstelle der Geosphere Austria 32,5 Grad Celsius erreicht hat. Bauarbeiter können diesen Wert über eine von GBH, AK und Global 2000 entworfene Hitze.App abrufen. Was noch fehlt, ist ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Denn leider gibt es immer noch ‚schwarze Schafe‘, die diese Regelung nicht in Anspruch nehmen.
GBH-Bundesvorsitzende Abg.z.NR Josef Muchitsch
Arbeit- & Auftraggeber setzen Hitzefrei-Regelung nicht um
Bei Anwendung der Hitzefrei-Regelung erhalten die Arbeiter 60 Prozent ihres Gehalts, das vom Arbeitgeber durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erstattet wird.
Der Arbeitgeber hat also nicht einmal die Kosten zu tragen. Dazu kommt, dass derart hohe Temperaturen meist erst zu Mittag oder am frühen Nachmittag gemessen werden. Da haben Bauarbeiter schon sechs bis acht Stunden Schwerarbeit hinter sich. Trotzdem sind immer noch viele Arbeit- und Auftraggeber nicht willens, die Hitzefrei-Regelung umzusetzen.
GBH-Bundesvorsitzende Abg.z.NR Josef Muchitsch
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen
Bauarbeiter haben keine Möglichkeit, sich in den Schatten zurückzuziehen oder eine Klimaanlage einzuschalten. Der Sommer stellt die Hauptbauzeit dar, geprägt von straffen Baufristen und zahlreichen Überstunden unter herausforderndsten Arbeitsbedingungen. Gerade in der Baubranche müssen Arbeitgeber ihrer Verantwortung gerecht werden, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst ausreichende Trinkpausen, Sonnenschutz, die Anpassung der Arbeitszeiten und die Berücksichtigung von Fertigstellungsfristen durch die Auftraggeber. Über allem steht jedoch die Anwendung der Regelung für hitzefrei.
Wir dürfen nicht warten, bis wir den ersten Hitzetoten des Jahres zu beklagen haben, wir müssen jetzt handeln. Kein Bauwerk oder Fertigstellungstermin kann so wichtig sein, dass Menschenleben gefährdet werden! Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei und die Senkung der Hitzegrenze auf 30 Grad Celsius. Darüber hinaus muss es endlich auch Maßnahmen für alle anderen Beschäftigten geben, die an ihrem Arbeitsplatz unter der enormen Hitze leiden.
GBH-Bundesvorsitzende Abg.z.NR Josef Muchitsch