Ein Kärntner Polizist steht im Zusammenhang mit einem gestohlenen Sturmgewehr. Bei einer Verlässlichkeitsprüfung wurden 20 Waffen und über 5000 Schuss Munition sichergestellt.
Am 6. Juni 2023 führte eine waffenpolizeiliche Verlässlichkeitsprüfung im Bezirk Klagenfurt-Land zur Sicherstellung von 20 Waffen und über 5000 Schuss Munition in einem Wohnhaus. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist der Besitzer der Waffen und Munition ein Polizeibeamter aus Kärnten.
Gestohlene Waffe im Besitz eines Polizisten
Unter den sichergestellten Waffen befindet sich ein Sturmgewehr (StG 77) mit verkürztem Lauf sowie vier Magazine, gefüllt mit jeweils 30 Schuss Munition. Die Untersuchung ergab, dass diese Waffe 2015 von der Polizeiinspektion Wels-Pernau gestohlen wurde. Interessanterweise verrichtete der besagte Polizeibeamte in diesem Zeitraum seinen Dienst auf dieser Inspektion. Es ist unklar, ob er die Waffe selbst gestohlen hat oder wie sie in seinem Besitz gelangt ist.
Weitere Waffen sichergestellt
Zusätzlich zum StG 77 wurden 10 Langwaffen und 9 Faustfeuerwaffen sichergestellt, die der Beamte legal besaß. Eine weitere, als registriert gemeldete Waffe – eine Büchse – wurde allerdings bisher nicht gefunden. Die sichergestellten Waffen, insbesondere das StG 77, werden kriminaltechnisch untersucht.
Folgen für den betroffenen Polizeibeamten
Am 8. Juni 2023 wurde der Polizeibeamte vorläufig vom Dienst suspendiert und ein Waffenverbot gegen ihn verhängt. Es gibt weitere Vorwürfe wegen Dienstvergehen, die derzeit geprüft werden. Er wird – unabhängig etwaiger weiterer Erkenntnisse – jedenfalls wegen des Besitzes des Sturmgewehrs nach § 50 Waffengesetz der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt werden.
Es ist bedauerlich, dass ein Kärntner Polizist mit dem Diebstahl einer Dienstwaffe in Verbindung steht. Letztlich sind wir als Polizei aber froh, dass das gestohlene Sturmgewehr sichergestellt werden konnte. Ob diese Waffe eventuell mit Straftaten in Verbindung steht, wird die kriminaltechnische Überprüfung zeigen – es gibt bis dato aber keine Hinweise auf eine solche Verwendung.
Mag. Dr. Rainer Dionisio, Hofrat