Die AK Kärnten kündigte an, aufgrund der Erhöhung der Energiepreise durch die Kelag den Gerichtsweg zur Klärung dieser Vorgehensweise zu beschreiten und Klage einzubringen. Jetzt äußerte sich der Energiedienstleister dazu.
Am 7. Juni 2023 gab die Kelag die Standardisierung ihrer Kärntner Tarife ab dem 1. August 2023 auf 24,84 ct/kWh (20,70 ct/kWh exkl. USt) bekannt. Heute, am 21. Juni 2023, wurde öffentlich verkündet, dass die AK Kärnten aufgrund der geplanten Erhöhung der Energiepreise rechtliche Schritte einleiten wird – daili.at berichtete.
Uns als AK geht es um einen angemessenen Energiepreis für heimische Konsumentinnen und Konsumenten und um Transparenz. Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden – und hier reden wir von Preiserhöhungen von teils 90 Prozent – dann gehört das rechtlich geprüft. Es ist unsere Aufgabe, hier Klarheit für Konsumenten zu schaffen.
AK-Präsident Günther Goach
Stellungnahme der Kelag
Der Energiedienstleister äußerte sich in einer Stellungnahme wie folgt:
Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Energiekrise betont die Kelag, dass sie mit dem Kelag-Vorteilstarif ab 1. August weiter zu den günstigsten Energieanbietern in Österreich zählt. Für einen Kärntner Kunden im Standardtarif mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh betragen die monatlichen Mehrkosten beim Wechsel in den Vorteilstarif 6 Euro im Monat.
Kelag
„Die Kelag ist in Kontakt mit der Arbeiterkammer Kärnten und führt regelmäßig Gespräche. Die Erfahrungen anderer österreichischer Energieanbieter mit Preisanpassungen in den vergangenen Monaten zeigen, dass derzeit keine ausreichende rechtliche Klarheit besteht. Das betrifft vor allem die Frage der konkreten Definition der Transparenzvorgaben unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kelag begrüßt daher eine rasche rechtliche Klärung im Sinne der Kunden und aller Marktteilnehmer“, erklärt der Energiedienstleister weiter.