Verbraucherschutzverein reicht Klage gegen Energie Klagenfurt ein. Abgabe für Bodennutzung verstoße gegen Gesetz.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) erhob Klage gegen die Energie Klagenfurt, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Klagenfurt. Der Verein behauptet, die von Energie Klagenfurt an ihre Kunden weiterberechnete Gemeindeabgabe für Bodennutzung sei gesetzeswidrig.
Kontroverse um Systemnutzungsentgelt
Die Energie Klagenfurt berechnet ihren Kunden eine Gemeindeabgabe für die Nutzung städtischen Bodens zur Stromleitung.
Die Abgabe ist zwar im Kärntner Gemeindegrund-Benützungsabgabengesetz vorgesehen und wird von der Energie Klagenfurt GmbH an die Gemeinde abgeführt, aber aufgrund des Gesetzes an die Stromkunden weiterverrechnet.
VSV-Rechtsanwalt Ulrich Salburg/Quelle Kleine Zeitung
Der VSV betont, dass das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) genau vorschreibt, was als Systemnutzungsentgelt verrechnet werden darf. Die besagte Abgabe ist dort nicht aufgeführt.
Kritik an der Bundesregierung
Der VSV kritisiert auch die Bundesregierung für die Verzögerung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für Verbandsklagen. Da noch keine Regierungsvorlage vorhanden ist, trotz des vereinbarten Inkrafttretens, übernimmt der VSV die Initiative und hat bereits eine Klage beim Landesgericht Klagenfurt eingereicht.