Das Landesgericht in Klagenfurt bereitet sich auf einen großen Betrugsfall vor, bei dem etwa 14 Millionen Euro erschlichen wurden.
In Klagenfurt bereitet sich das Landesgericht auf einen der erheblichsten Betrugsfälle der letzten Jahre vor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anklage gegen acht Beschuldigte erhoben, darunter mehrere Einwohner von Kärnten. Ihnen wird zur Last gelegt, mittels eines Kryptounternehmens betrügerisch etwa 14 Millionen Euro erlangt zu haben. Die Beschuldigten haben Verbindungen zur EXW-Gruppe, einer Handelsplattform für digitale Währungen. Angeführt wird die Angeklagtenliste von einem gebürtigen Kärntner, der eine längere Zeitspanne in Asien verbrachte.
Anklageschrift
Die Anklageschrift beinhaltet mehrere schwere Delikte, einschließlich gewerbsmäßigem schweren Betrug, Geldwäsche, Errichtung und Betrieb eines Ketten- und Pyramidenspiels sowie Gründung einer kriminellen Vereinigung. Eine Person wurde bereits im Oktober 2022 in Gewahrsam genommen.
40.000 Opfer in Europa
Laut Angaben der WKStA gegenüber der Kleinen Zeitung sind nur in Europa etwa 40.000 Opfer dieses Betrugs betroffen. Die Schadenssumme liegt bei 14 Millionen Euro.
Der Betrug wurde von verschiedenen Firmen der EXW-Gruppe durchgeführt, die über speziell entwickelte Internetpräsenzen, Werbekampagnen und Bankverbindungen Kunden anheuerten. Sie lockten mit hohen Renditen für Investitionen. Die Täter kreierten eine eigene Kryptowährung, den „Ex Token“. Das ergaunerte Geld wurde durch mehrere Transaktionen und ein komplexes Firmennetzwerk „gewaschen“. Kunden wurden zusätzliche Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie weitere Kunden warben.
Finanzierung des Luxuslebens
Die Verantwortlichen der EXW nutzten das erschlichene Geld zur Finanzierung ihres luxuriösen Lebensstils, zu dem teure Fahrzeuge, Schmuck, Reisen und Unterkünfte zählten.
14 weitere Verdächtige
Die Ermittlungen gegen 14 zusätzliche Verdächtige sind noch im Gange, darunter eine Person, die in einem ausländischen Gefängnis sitzt und auf ihre Überstellung nach Österreich wartet.
Die Unschuldsvermutung gilt.