Ab dem 1. August 2023 beabsichtigt die Kelag, die Energiepreise zu erhöhen. Diese Maßnahme zieht die Kritik der Arbeiterkammer (AK) Kärnten auf sich.
AK-Präsident Günther Goach zeigt sich besorgt über die aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Preiserhöhungen, die in einigen Fällen bis zu 90 Prozent erreichen. Die AK Kärnten hat daher beschlossen, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Gesetzmäßigkeit der Preisanhebungen zu überprüfen.
Ob die Vorgehensweise der Kelag bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der allgemeinen Strom-Lieferbedingungen rechtlich in Ordnung ist, muss gerichtlich geklärt werden!
Günther Goach
Kritik an Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
Er kritisiert auch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Laut Goach hat dieses Gesetz es der Bundesregierung nicht ermöglicht, klare und sichere Regelungen für gerechte Strompreisanpassungen zu schaffen.
Forderungen der AK Kärnten
Goach fordert mehr Transparenz von Energieanbietern. Sie sollten die Beschaffung und Erzeugung von Strom offenlegen, um Strompreisänderungen begründen zu können. Außerdem fordert die AK Kärnten vom Bund Maßnahmen zur Senkung des Stromgroßhandelspreises.