Der VGT kritisiert die Aussetzung von Haustieren in der freien Natur und betont die Vernachlässigung der Tiere. Schafhalter lassen ihre domestizierten Schafe zurück, was gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Der VGT übt scharfe Kritik an der Praxis, Haustiere in der freien Natur auszusetzen. Im Zuge der jüngsten Berichte über Wolfsrisse in den Gailtaler Alpen, Bezirk Hermagor, – daili.at berichtete – zieht der Verein die Aufmerksamkeit auf die Vernachlässigung von Haustieren.
Vernachlässigung und Aussetzung von Haustieren
Ein Bericht des ORF zeigt, dass Schafhalter ihre Tiere in der freien Natur zurücklassen. Diese domestizierten Schafe sind den Gefahren der Wildnis ausgesetzt und sterben in hoher Zahl. Für den VGT ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das besagt, dass Tierhalter ihre Tiere schützen und versorgen müssen.
Forderung nach angemessenen Schutzmaßnahmen
Zur rechtmäßigen und ethischen Almhaltung von Schafen gehören eine Behirtung und ein wirksamer Schutz vor großen Beutegreifern ebenso wie ein Nachtpferch. Die gängige Praxis in Österreich, die diese Maßnahmen vernachlässigt, wird vom VGT scharf kritisiert. Die Verantwortung für das Leid der Schafe liegt laut VGT nicht beim Wolf, sondern bei der Vernachlässigung durch den Menschen.
Kritik an der Landesregierung
Kritik wird auch gegenüber der Landesregierung geäußert. So habe sie eine „eindeutig rechtswidrige Verordnung mit dem Ziel erlassen, eine gefährdete Tierart, nämlich den Wolf, wieder auszurotten, kaum wandert er erneut ein.“
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Die Gegend, um die es hier geht, kenne ich sehr gut. Ich war auf der Jaukenalm vor über 40 Jahren einen Sommer lang als Senn für 110 Rinder. Dort gibt es Absturzgelände, eine Behirtung ist notwendig. Die Rinder hatten nicht nur diese, sondern auch einen Unterstand für die Nacht und bei Unwetter. Unerträglich ist für mich der Gedanke, dass dort Schafe einfach so ausgesetzt wurden, ohne sie zu behirten und sie zu schützen, auch vor Schlechtwetter und Absturz. Dieses Vorgehen ist Tierquälerei ohne Wenn und Aber, es widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch
„Eindeutig rechtswidrige Verordnungen“
„Wenn man allerdings die Hysterie bedenkt, die gezielt von einer hetzerischen Minderheit in Kärnten gegen den Wolf ausgelöst wurde, und wenn man die eindeutig rechtswidrigen Verordnungen der Landesregierung zur Wiederausrottung des Wolfes betrachtet, dann ist leider davon auszugehen, dass Österreich auf Bezirksebene korrupt genug ist, um derart eindeutige Übertretungen des Tierschutzgesetzes nicht zu ahnden. Aber wir lassen uns überraschen“ erklärt sie weiter.
Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, dass man absichtlich diese Schafe opfert, um gegen den Wolf hetzen und seine Ausrottung fordern zu können. Es wäre ganz leicht, auch in Kärnten Herdenschutz zu betreiben.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch
„Brauchen den Wolf in Kärnten“
„Ich komme gerade von einem Urlaub mit meinen zwei kleinen Kindern aus einem Wolfscamp in der Lausitz in Deutschland zurück. Dort waren wir auf Wolfsexkursionen und haben Wölfe beobachtet. Warum funktioniert das Zusammenleben mit dem Wolf in der Lausitz so großartig und der Tourismus profitiert, während in Kärnten so getan wird, als könnte man keine waldnahen Kindergärten mehr betreiben. Wir brauchen den Wolf in Kärnten, für ein intaktes Ökosystem, als Gesundheitspolizei und um den Wald zu schützen, der unter einem massiven Verbiss von aus jagdlichen Gründen aufgemästeten Paarhuferpopulationen leidet“, so Balluch.