Viele Sommerurlaube enden unerwartet mit Problemen – sowohl Flugrückreisen als auch Zugreisen werden entweder abgesagt oder verspäten sich stark, wodurch Reisende unverschuldet im Ausland stranden.
Momentan führen etwa die anhaltende Hitze und Trockenheit zu Waldbränden in Südeuropa. Wegen dieser besonderen Umstände werden viele Flüge storniert. Deshalb können einige Berufstätige aus Österreich oft nicht pünktlich zu ihrer Arbeit zurückkehren.
Umgehend den Arbeitgeber informieren
Es ist essenziell, bei einem unerwarteten Flugausfall sofort den Arbeitgeber zu benachrichtigen, falls man verspätet oder überhaupt nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dies kann über Telefon, E-Mail oder andere firmenübliche Kommunikationsmittel wie WhatsApp erfolgen. Wenn man dies versäumt, könnten arbeitsrechtliche Probleme einschließlich Kündigung entstehen, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.
„Keine Konsequenzen“
Personen, die aufgrund eines stornierten Fluges verspätet zur Arbeit erscheinen und ihren Arbeitgeber informiert haben, müssen „keine Konsequenzen fürchten“, sagt Trinko. Wenn man wegen eines abgesagten Fluges verspätet aus dem Urlaub zurückkehrt, „muss man sich auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen“, fügt der Arbeitsrechtsexperte hinzu. Dies wird als Dienstverhinderungsgrund betrachtet.
Weitere Informationen zum Thema „Flug gestrichen“ finden Sie auf der Website des ÖGB.