Danny Güthlein, Vorstand der Kelag, zeigt sich erfreut über die positive Rückmeldung der UVP-Behörde. Dies betrachtet er als ermutigendes Zeichen für den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien in Kärnten.
Güthlein betont, dass Windenergie in der zukünftigen erneuerbaren Energiepalette besonders wichtig sein wird. Dies liegt daran, dass sie besonders im Winter, wenn die Nachfrage nach Strom hoch ist und andere erneuerbare Energiequellen wie Wasserkraft und Photovoltaik weniger liefern, Strom produziert. Er sieht den Windpark Lavamünd als maßgeblichen Beitrag zur Energiewende in Kärnten.
Bau des Windparks soll 2025 beginnen
Jetzt ist es der Kelag möglich, die Detailplanung und Realisierung des Windparks Lavamünd zu starten. Güthlein gibt an, dass der Bau des Windparks 2025 beginnen soll und die Anlagen voraussichtlich 2026 in Betrieb gehen werden. Das Investitionsvolumen für diesen Windpark beträgt etwa 60 Millionen Euro. Der Windpark, bestehend aus sieben Windkraftanlagen, wird eine Leistung von 39,9 MW haben und jährlich genug Strom für ungefähr 19.000 Haushalte in Kärnten erzeugen. Sein Standort wird im Dreiländereck von Kärnten, Steiermark und Slowenien sein. Aktuell sind zwei zusätzliche Windparks der Kelag, Steinberger Alpe II und Peterer Alpe, im UVP-Verfahren.
„Projektzeit von insgesamt neun Jahren“
Die Kelag hofft, dass die gemachten Erfahrungen aus dem Genehmigungsprozess des Windparks Lavamünd den Weg für zügigere Prüfungen und Genehmigungen zukünftiger Windkraftprojekte in Kärnten ebnen.
„An der Entwicklung des Windparks Lavamünd arbeiten wir seit Anfang 2018, wenn ab heute alles planmäßig verläuft, dann werden sich die Windräder im Herbst 2026 drehen. Das bedeutet eine Projektzeit von insgesamt neun Jahren“, so Reinhard Draxler, Vorstand der Kelag.
In Zukunft müssen wir es schaffen, so wichtige Projekte für die Energiewende und den Klimaschutz rascher umzusetzen. Die Bundes- und Landespolitik sind gefordert, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Windkraftprojekte, Wasserkraft- und Photovoltaikprojekte und Netzausbauprojekte effizient genehmigt und umgesetzt werden können, ohne deshalb die Rechte von Betroffenen und Anrainern einzuschränken.
Reinhard Draxler