Am 6. Juli 2023 hat das Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung für die Forstinger Österreich GmbH, ansässig in 3430 Tulln, Königstetter Straße 128–134/3 OG, eröffnet. Dies stellt das dritte Insolvenzverfahren in der Geschichte des Unternehmens dar.
Die Passiva belaufen sich auf etwa 32,6 Millionen Euro (davon 28 Millionen Euro unbesichert), und rund 550 Mitarbeiter sind betroffen. Forstinger war bereits im Jahr 2001 insolvent, als das Unternehmen 121 Filialen und 1.100 Mitarbeiter hatte und Schulden in Höhe von rund 55 Millionen Euro aufwies. Die Gläubiger stimmten damals einer Ausgleichsquote von 40 % zu, die erfüllt wurde.
Ein weiteres Insolvenzverfahren in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung wurde im Januar 2018 eröffnet, das 108 Filialen betraf und bei dem das Unternehmen der größte Einzelhändler in der Branche in Österreich war. Die gesamten Verbindlichkeiten im Jahr 2018 betrugen rund 27,6 Millionen Euro, und etwa 820 Mitarbeiter waren zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschäftigt. Der in diesem Verfahren angebotene 20%ige Sanierungsplan wurde erneut von den Gläubigern akzeptiert.
Gegenstand des Unternehmens
Das Unternehmen betreibt hauptsächlich Einzelhandel mit Autozubehör und Autoelektrik-Artikeln, sowie Reparatur- und Servicedienste für Kraftfahrzeuge und Prüfungen gemäß § 57a Begutachtung. Zusätzlich werden mobile Werkstätten betrieben. Es gibt insgesamt 87 Filialen in ganz Österreich, von denen 85 Werkstätten haben. Es sind 552 Mitarbeiter und rund 400 Gläubiger (ohne Mitarbeiter) betroffen.
Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben)
Drastisch veränderte Rahmenbedingungen (Coronakrise, gestiegene Energiepreise, Inflation und Kaufkraftverlust bei den Kunden) haben gezeigt, dass das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens nur durch einen restriktiven Sanierungskurs gesichert werden kann. Eine Abwendung der Insolvenz in Form einer außergerichtlichen Lösung ist gescheitert. In Folge mussten die Konsequenzen in Form des vorliegenden Antrages auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gezogen werden.
Von der Schuldnerfirma wurde bereits ein entsprechendes Sanierungskonzept erstellt. In welchem Ausmaß dieses Konzept auch den Abbau von bestehenden Arbeitsplätzen vorsieht, werden die nächsten Wochen zeigen.
Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld
Fortbetrieb beabsichtigt
Das Unternehmen plant, den Betrieb fortzusetzen. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Friedrich Nusterer aus St. Pölten wird das Fortführungskonzept in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf seine Umsetzbarkeit prüfen.
Sanierungsplan
Im Sanierungsplan bietet die Schuldnerfirma allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes. Es handelt sich dabei um das gesetzliche Mindestangebot, das vom KSV1870 hinsichtlich seiner Angemessenheit und Erfüllbarkeit einer strengen Prüfung unterzogen wird.
Da es sich bereits um das dritte Insolvenzverfahren des Unternehmens handelt, wird das Restrukturierungskonzept einer strengen Überprüfung standhalten müssen, damit der Sanierungsplanvorschlag die Akzeptanz der Gläubiger finden wird. Sollten die Sanierungsbestrebungen nicht aufrechterhalten werden können, dürfen die Insolvenzgläubiger laut Schuldnerangaben bei einer konkursmäßigen Abwicklung des Verfahrens nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich rechnen.
Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld