Der Anpassungsfaktor basiert auf den Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate. Mit Blick zurück auf das Vorjahr wurde ein Inflationsausgleich von 5,8 Prozent für Pensionen beschlossen.
Eine voraussichtliche Steigerung der Pensionen für das Jahr 2024 wird aufgrund der aktuellen Inflationsraten mit 9,7 Prozent angegeben. Dennoch bleibt der definitive Anpassungsfaktor bis zur letzten Bestätigung ungewiss.
Ablauf hinter der Berechnung
Das zuständige Sozialministerium nimmt die offiziellen Teuerungsraten von Statistik Austria als Grundlage zur Kalkulation des Richtwertes. Es wird der Durchschnitt der Inflationsraten der letzten zwölf Monate betrachtet, und zwar für den Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023. Mit der Festlegung der Raten für Juni und Juli steht der Wert für die Pensionserhöhung fest. Danach bleibt es der Politik vorbehalten, über Zuschüsse zu entscheiden.
Inflationsausgleich und Direktzahlung
Im Vorjahr wurde der Inflationsausgleich von 5,8 Prozent, berechnet zwischen August 2021 und Juli 2020, für alle Pensionen eingeführt. Zudem wurde im März eine gestaffelte Direktzahlung geleistet, die steuer- und abgabenfrei war. Sie war jedoch nicht systemwirksam, sodass die Pensionserhöhung für 2024 lediglich auf den um 5,8 Prozent erhöhten Pensionen ohne Direktzahlungen berechnet wird.
Seniorenrat setzt sich für schnelle Entscheidungen ein
Peter Kostelka, aktueller Präsident des Seniorenrats und des Pensionistenverbandes, forderte zeitnahe Gespräche mit der Regierung. Die bisherigen Pensionserhöhungen seien hinter den Teuerungsraten zurückgeblieben. Ingrid Korosec, Präsidentin des Seniorenbundes, plädiert für Abschaffung der Aliquotierung und betont die Notwendigkeit einer Wertgarantie für zukünftige Pensionen.
Kritik von den NEOS
Die NEOS äußern Bedenken hinsichtlich möglicher „Pensionsgeschenke“. Gerald Loacker, Sozialsprecher der Partei, führt die hohe Inflationsrate Österreichs im Vergleich zum EU-Durchschnitt auf die Politik der Bundesregierung zurück. Zwar sei der gesetzliche Anpassungswert akzeptabel, jedoch könne und werde das System nicht jede Erhöhung über das Gesetz hinaus stemmen.