Das Antrittsdatum der Pension ist entscheidend. Der ÖGB verlangt von der Regierung eine sofortige Lösung und erläutert den Prozess.
Ungefähr 300.000 Personen, die 2024 oder 2025 in den Ruhestand treten werden, droht ein lebenslanger Verlust ihrer Pensionen. Der Grund dafür ist die erhebliche Verzögerung der inflationsbedingten Anpassung bei der Berechnung der Pensionen. Diejenigen, die 2024 oder 2025 pensioniert werden, schauen nämlich durch die Finger.
Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen. Wir fordern deshalb eine Schutzklausel, die eine Aufwertung der letzten beiden Jahre zumindest in Höhe der Inflation garantiert.
Ingrid Reischl, leitende Sekretärin des ÖGB
Inflationsrate beeinflusst den Pensionsbezug
Alle im Pensionskonto erworbenen Pensionsgutschriften werden jährlich mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor, der die Einkommensentwicklung der Sozialversicherten in Österreich widerspiegelt, aufgewertet. Für die Aufwertung wird speziell die Einkommenssteigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr verwendet, was bedeutet, dass die Aufwertung zwei Jahre hinter der tatsächlichen Inflationsentwicklung liegt. Für das Jahr 2024 wird die Aufwertungszahl voraussichtlich 3,5 Prozent betragen. Die bereits ausgezahlten Pensionen werden gesetzlich an die Inflationsrate angepasst, die für die Pensionsanpassung 2024 wahrscheinlich zwischen 9,5 Prozent und 10 Prozent liegen wird.
Für 300.000 Personen fehlt diese Anpassung jedoch bei der Berechnung der Pensionen. Diese rechtliche Situation steht im Widerspruch zu dem seit Jahrzehnten verfolgten Ziel, das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Alle, die vor der Entscheidung stehen, 2023 oder 2024 in den Ruhestand zu treten, werden praktisch gezwungen, so früh wie möglich in den Ruhestand zu gehen.
Was bedeutet das nun genau?
Konkret bedeutet das: Personen, die beispielsweise am 1. Dezember 2023 in den Ruhestand gehen, erhalten die Inflationsabgeltung und würden somit ab dem Jahr 2024 vermutlich auch eine um 9,5 bis 10 Prozent höhere Pension erhalten. Hingegen würden Personen, die erst etwa ab dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand gehen, ohne dringend notwendige Korrektur bei der Pensionsberechnung um die derzeit hohe Inflation umfallen.
Die hohe Inflation hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Pensionsbezug, deshalb fordern wir jetzt sofort einzugreifen.
Ingrid Reischl, leitende Sekretärin des ÖGB